Im Ergebnis der am 3. Dezember 2013 unter Beteiligung weiterer Fachausschüsse erfolgten öffentlichen Anhörung ging der Petitionsausschuss zunächst davon aus, dass das von den Petenten als rechtswidrig kritisierte anhängige Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden ist. Insbesondere ist es nach Auffassung des Ausschusses rechtlich nicht zu bemängeln, dass im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens versucht wird, eine mögliche Abweichung von mehreren Zielen der Raumordnung zu legalisieren. Weiterhin waren für den Petitionsausschuss keinerlei Hinweise für eine Benachteiligung der Planungsregion Südwestthüringen ersichtlich. Die Planungsregion Südwestthüringen selbst wurde in das anhängige Raumordnungsverfahren einbezogen und erhielt die Gelegenheit für eine Stellungnahme.
Die im Dezember 2013 durchgeführte Anhörung offenbarte jedoch, dass die Petenten auch erhebliche inhaltliche Bedenken gegen den Bau eines Pumpspeicherkraftwerks in unmittelbarer Nähe zum Rennsteig haben. Insbesondere die Zerschneidung des unberührten Großraums Thüringer Wald sowie negative Auswirkungen durch das Projekt auf den Tourismus rund um den Rennsteig wurden von den Petenten als Probleme benannt. Auch die energiepolitische Notwendigkeit der Investition wurde thematisiert. In nicht einfachen Gesprächen wies die Landesregierung darauf hin, dass schwerpunktmäßig Standortalternativen, die energiewirtschaftliche Begründung sowie Verfahrensfragen Gegenstand der noch laufenden Prüfungen seien.
Im Rahmen der abschließenden Beratung machte der Petitionsausschuss deutlich, dass er die von den Petenten vorgetragenen Einwände für das Raumordnungsverfahren als durchaus wesentlich ansieht. Da das geplante Vorhaben in unmittelbarer Nähe zum Rennsteig gleich gegen mehrere Zielsetzungen des Regionalplans Mittelthüringen verstößt und erhebliche Einwirkungen auf die gesamte Rennsteigregion erwarten lässt, ging der Petitionsausschuss davon aus, dass das Projekt an dem vom Investor favorisierten Standort auch mit Auflagen oder Maßgaben nur schwer den gesamtplanerischen Vorgaben der maßgeblichen Planungsregion angepasst werden kann. Vor diesem Hintergrund beschloss der Petitionsausschuss gemäß § 17 Nr. 1 b) Thüringer Petitionsgesetz, die Petition der Landesregierung mit der Bitte zu überwiesen, die bisherigen Zwischenergebnisse des Raumordnungsverfahrens unter Beachtung der Auffassung des Petitionsausschusses zu den bestehenden erheblichen raumordnungsrechtlichen Spannungen erneut zu prüfen und das Prüfungsergebnis in die Gesamtabwägung der raumordnungsrechtlichen Entscheidung mit einzubeziehen. Weiterhin bat der Petitionsausschuss im Rahmen der Überweisung darum, die Bedenken der Planungsregion Südwestthüringen auch im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens zu berücksichtigen.
Durch die Überweisung der Petition wurde die Landesregierung gem. § 18 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz verpflichtet, einen schriftlichen Bericht über die Umsetzung des Beschlusses des Petitionsausschuss zu erstatten.
In der dem Petitionsausschuss daraufhin vorgelegten Stellungnahme der Landesregierung wurde darauf hingewiesen, dass die Abweichung von Zielen der Raumordnung im Regionalplan Mittelthüringen unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar sei. Jedoch enthielt der Bericht aus Sicht des Ausschusses keine deutliche Aussage, ob die Einwände der Petenten und die Bedenken der Planungsregion Südwestthüringen berücksichtigt wurden. Der Ausschuss bat die Landesregierung daher um eine Konkretisierung der Stellungnahme.
Die Landesregierung unterrichtete den Petitionsausschuss sodann darüber, dass das Raumordnungsverfahren und damit auch das integrierte Zielabweichungsverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen worden seien. Ergebnis der Verfahren sei gewesen, dass das Projekt bei Einhaltung einer Vielzahl verschiedener Maßgaben mit den Plänen und Programmen der Landes- und Regionalplanung in Einklang gebracht werden kann. Nach dieser Information stimmte der Petitionsausschuss darüber ab, ob der Bericht der Landesregierung gemäß § 18 Abs. 2 Thüringer Petitionsgesetz im Plenum des Landtags beraten werden soll. Der entsprechende Antrag wurde mit einer knappen Mehrheit der Ausschussmitglieder abgelehnt. Der Petitionsausschuss nahm somit den Bericht der Landesregierung abschließend zur Kenntnis.