Die Petition „Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 in Kindergärten und Schulen“ wurde am 11. Oktober 2013 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 22. November 2013 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von 1.764 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) soll eine öffentliche Anhörung durchgeführt werden, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Dementsprechend hatte der Petitionsausschuss zur vorliegenden Petition eine öffentliche Anhörung beschlossen. Der Ausschuss beschloss ferner, den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 ThürPetG hinzuzuziehen und diese Ausschüsse zugleich gemäß § 15 Abs. 2 ThürPetG um Mitberatung zu ersuchen.
In der am 14. Januar 2014 erfolgten öffentlichen Anhörung der Petentin hatte der Petitionsausschuss eine unbürokratische Durchführung von Diabetes-Schulungsmaßnahmen für Lehrer und Erzieher gefordert, die durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zugesagt wurde.
Nach den Feststellungen des mitberatenden Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist die schulseitige Finanzierung und Durchführung dieser Fortbildungen zwischenzeitlich sichergestellt. Die Fortbildungen finden anlassbezogen statt, wenn bei einem Kind Diabetes mellitus Typ 1 auftritt. Die Organisation und Finanzierung erfolgt durch das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien. Zudem hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Handreichungen zur Medikation von Schülern während des Zeit des Schulbesuchs“ entwickelt. Darin finden sich Anregungen, Orientierungshilfen und Regelungen für Lehrkräfte und Erzieher zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die auf eine regelmäßige Medikation oder sonstige medizinische Hilfsmaßnahme angewiesen sind.
Der ebenfalls mitberatende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hatte sich insbesondere mit der Frage der finanziellen Zuständigkeit für Maßnahmen der Betreuung und Versorgung von Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1 auseinandergesetzt. Diesbezüglich hatte der Ausschuss eine Leistungsverpflichtung der Sozialhilfeträger für die Betreuung bzw. Versorgung von Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1 während des Kindergarten- bzw. Schulbesuchs verneint und eine Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung festgestellt. In diesem Zusammenhang wies der Ausschuss unter anderem auf die Möglichkeit hin, dass für Leistungen zur Teilhabe, worunter auch die Betreuung und Versorgung von Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1 gehören, ein sogenanntes Persönliches Budget gemäß § 17 SGB IX beantragt werden kann.
Nach den abschließenden Feststellungen des Petitionsausschusses konnte mit der Sicherstellung der schulseitigen Finanzierung und Durchführung von Diabetes-Fortbildungsmaßnahmen durch die Petition eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Versorgung von Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1 in Schulen erzielt werden. Für den Bereich der Kindergärten konnte der Petitionsausschuss zunächst erreichen, dass entsprechende „Hinweise zur Verabreichung von Medikamenten an Kinder in Kindertagesstätten“ herausgegeben wurden. Nach der Auffassung des Petitionsausschusses sollte anlassbezogen auch in jeder Kindertagesstätte mindestens eine pädagogische Fachkraft entsprechend geschult werden. Der Petitionsausschuss gab die Petition deshalb gemäß § 17 Nr. 6 ThürPetG den Landtagsfraktionen zur Kenntnis. Diese haben die Möglichkeit, gegebenenfalls weitergehende parlamentarische Initiativen zu ergreifen.
Hinsichtlich der Frage der finanziellen Zuständigkeit für Maßnahmen der Betreuung und Versorgung von Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1 sah der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Thüringer Landesregierung, da es sich bei der Sozialgesetzgebung um den Bereich der Bundesgesetzgebung handelt.