Mehr Verkehrssicherheit für Schüler*innen, Kinder und Jugendliche in der Nähe von Schulen

Abgeschlossen
141 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Cornelia Förster
    aus 07743 Jena
  • veröffentlicht am 17.09.2018

Welches Ziel hat die Petition?

Mit der Anbringung des "Grünpfeils" in unmittelbarer Schulnähe wird der Schulweg vieler Schüler*innen und Kinder und Jugendlicher stark gefährdet, da Autofahrer*innen auch bei "rot" rechts abbiegen dürfen, während für die Schulkinder "grün" ist, oder aber der Zeitvorsprung bei der Freigabezeit für den Fußverkehr fehlt. Zusätzlich blockieren Fahrzeuge die Furt des nichtmotorisierten Verkehrs, wenn der Kfz.-Verkehr nicht rechtzeitig abfließen kann. Bereits ohne Grünpfeil sind Kreuzungen in der Nähe von Grundschulen oft für Fußgänger unübersichtlich, der Gehweg zu eng und der Fahrradverkehr ungeordnet. Kinder können oft noch nicht richtig den Kfz-Verkehr und das Verhalten der Fahrzeugführenden einschätzen, fühlen sich bedrängt und weichen aus. Deswegen schaffen Grünpfeile zusätzlich subjektiv empfundene Verunsicherungen bei den Schulkindern, Kindern und Jugendlichen, auch wenn ein Knotenpunkt mit Grünpfeilen nicht als Unfallschwerpunkt auffallen sollte. Wichtige und oft genutzte Schulwege sollten am Beispiel der Stadt Jena – wo aktuell die Problematik diskutiert wird – auf die Bedingungen überprüft werden, die Schulwege hinsichtlich einer eigenständigen und sicheren Mobilität von Kindern in Thüringen bieten. Schulwege, die Kinder selbstständig zurücklegen, sind ein wesentlicher Baustein zum Erlernen von verkehrsspezifischen Kompetenzen im Straßenverkehr und dienen damit der Förderung eigenständiger Mobilität. Gute Bedingungen für das Erlernen eigenständiger Mobilität und erst recht noch die Sicherheit der Schulkinder im Straßenverkehr sollte für den Freistaat Thüringen höchste Priorität haben. Deswegen sollte in Thüringen ein "Grünpfeil" an Knotenpunkten entlang eines Schulweges grundsätzlich ein Tabu darstellen. Die Sicherheit der Kinder darf in keinem Fall einer vermeintlichen Verbesserung des Verkehrsflusses geopfert werden. Die StVO und die Verwaltungsvorschrift zur StVO regeln die Bedingungen zur Anordnung eines Grünpfeiles, dort heißt es unter anderen „Es darf nicht verwendet werden, wenn […] 34 g) die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient.“ (StVO § 37 XI Grünpfeil) Diese Regelung sollte in Thüringen streng zu Gunsten zu Fuß gehender Schulkinder ausgelegt werden und immer dann angewendet werden, wenn sich der Knotenpunt an einem Schulweg befindet. In der StVO heißt es insgesamt zum Grünpfeil: § 37 XI Grünpfeil, 27.1. "Der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es darf nicht verwendet werden wenn 32 e) der freigegebene Fahrradverkehr auf dem zu kreuzenden Radweg für beide Richtungen zugelassen ist oder der Fahrradverkehr trotz Verbotes in der Gegenrichtung in erheblichem Umfang stattfindet und durch geeignete Maßnahmen nicht ausreichend eingeschränkt werden kann" 34 g) die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient. 36 3. Für Knotenpunktzufahrten mit Grünpfeil ist das Unfallgeschehen regelmäßig mindestens anhand von Unfallsteckkarten auszuwerten. Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, ist der Grünpfeil zu entfernen, soweit nicht verkehrstechnische Verbesserungen möglich sind. Eine Unfallhäufung liegt in der Regel vor, wenn in einem Zeitraum von drei Jahren zwei oder mehr Unfälle mit Personenschaden, drei Unfälle mit schwerwiegendem oder fünf Unfälle mit geringfügigem Verkehrsverstoß geschehen sind.“

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Konkreter Anlass der Petition ist die Wiederanordnung eines Grünpfeils an der Kreuzung Nollendorfer Str./ Dornburger Str. in Jena durch die Verkehrsbehörde der Stadt und die Anbringung des Pfeils am 28. August 2018. Die Kreuzung ist Teil eines Schulweges. Mit der Wiederanordnung des Grünpfeiles an dieser Stelle sehen viele Eltern die Schulwegsicherheit ihrer Kinder gefährdet, die auf dem Weg zur Nordschule die Kreuzung queren. Der Grünpfeil sorgt für eine zusätzliche Verunsicherung. Generell sollte im Sinne der Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche allgemein dafür Sorge getragen werden, dass Schulwege den höchsten Standards der Schulwegsicherheit und der StVO sowie der Verwaltungsvorschrift zur StVO entsprechen und deren Regelungen streng zu Gunsten des Fußverkehrs ausgelegt werden bzw. die wichtigsten Schulwege daraufhin überprüft werden und keine Grünpfeile in der Nähe von Grundschulen angebracht werden. Sollten sich Grünpfeile an Knotenpunkte entlang eines Schulweges befinden, so ist deren Anordnung zu widerrufen.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Fachdienst Verkehrsorganisation - Stadt Jena

Wie wird die Petition begründet?

Die begründete Sorge vieler Eltern bzw. Anwohner*innen von Grundschulen sehen ein erhöhtes Risiko für Schulkinder gegeben. Die StVO beinhaltet genau für diese Fälle Vorgaben, die unbedingt einzuhalten sind. Darüber hinaus führen Knotenpunkte mit Grünpfeile zu subjektiv empfundenen Verunsicherungen, die sich nachteilig auf die Erlernung eigenständiger Mobilität auswirken.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

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