Keine Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung

Abgeschlossen
31 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Steffen Vogler
    aus 98693 Ilmenau
  • veröffentlicht am 25.05.2020

Welches Ziel hat die Petition?

Aufhebung der Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, §4a

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (?)

Wie wird die Petition begründet?

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (hier auch "Maske" genannt) soll die Ausbreitung des Corona-Virus unterstützend verhindern. Ziel ist die Gesundheit der Bevölkerung. Genau dieser steht das Tragen einer Maske aber entgegen. Beispielsweise können Keime aus der Umgebungsluft mit diesen Masken vom Träger eingeatmet werden, bleiben beim Ausatmen aber in den Masken hängen und werden vom Träger dann erneut eingeatmet. Das Ergebnis ist ein erhöhtes Infektionsrisiko für den Träger einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch wird der Gasaustausch enorm behindert, was insbesondere für Menschen mit Atemproblemen kritisch ist. - Selbst renommierte Experten, wie z. B. der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, raten vom Tragen der Masken ab. Außerdem ist die Pandemie nach Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Rober-Koch-Instituts (RKI) weltweit bereits deutlich am Abklingen. In Deutschland hat es demnach sogar praktisch keine Pandemie bzw. Epidemie wegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 gegeben. Mehrjährige Sentinelbeobachtungen weisen zudem darauf hin, dass Corona-Viren in Mitteleuropa generell ab Mai nicht mehr nennenswert vorkommen. Das bedeutet, dass vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen eine höhere Gesundheitsgefahr ausgeht als vom Corona-Virus SARS-CoV-2 selbst. Nach Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes hat aber jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ferner verstößt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Beckung gegen Artikel 1 (Menschenwürde) und gegen Artikel 2, Absatz 1 (freie Entfaltung der Persönlichkeit) des Grundgesetzes. Deshalb kann das Tragen einer Maske höchstens behördlich empfohlen, nicht aber vorgeschrieben werden.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Ja, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung darf nicht vorgeschrieben werden.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Keine.

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen