Diskussionsregeln Petitionsplattform

Verantwortlich für die mit den veröffentlichten Petitionen verbundene Diskussionsmöglichkeit ist der Thüringer Landtag, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt.

Die Diskussionsmöglichkeit soll den Bürgerinnen und Bürgern einen direkten Austausch zu Petitionsthemen ermöglichen. In zeitlicher Hinsicht ist die Diskussionsmöglichkeit an die sechswöchige Mitzeichnungsphase einer Petition gekoppelt. Nach der Mitzeichnungsphase ist nur noch ein lesender Zugriff auf das jeweilige Forum möglich. Der Verlauf der Diskussionen kann vom Petitionsausschuss in die Beratung von Petitionen mit einbezogen werden. Folgende Diskussionsregeln sind zu beachten:

1. Allgemeine Hinweise zur Diskussionsmöglichkeit

Die Nutzung der Diskussionsmöglichkeit ist kostenlos. Die Veröffentlichung von Beiträgen in den mit den veröffentlichten Petitionen verknüpften Diskussionen erfolgt grundsätzlich erst nach einer Prüfung und Freigabe durch die Moderatoren der Diskussionen. Diese Prüfung beschränkt sich auf offenkundige Verstöße gegen diese Benutzungsregeln. Insbesondere ungeprüft bleibt die Freiheit von Rechten Dritter. Durch die erforderliche Freigabe der Beiträge kann es zu Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Beiträge der Nutzerinnen und Nutzer kommen.

Alle Beiträge und Nachrichten drücken ausschließlich die Meinung der Nutzerinnen und Nutzer aus und geben nicht die Meinung des Thüringer Landtags wieder. Beiträge, die gegen die nachfolgend genannten Benutzungsregeln verstoßen, werden nicht veröffentlicht und gelöscht oder ggf. gekürzt. Die Leistungen der Petitionsplattform und der auf ihr angebotenen Foren werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Ein Anspruch auf Veröffentlichung der Beiträge besteht nicht. Durch Störungen oder Wartungsarbeiten kann die Nutzung der Diskussionsmöglichkeit eingeschränkt oder unterbrochen sein.

2. Gegenstand der Diskussionsmöglichkeit

2.1 Auswahl der im Diskussionsforum zu behandelnden Themen

Jede Diskussion bezieht sich thematisch auf die mit der Diskussion verbundene öffentliche Petition. Damit gibt das Anliegen der Petition grundsätzlich das Thema der Diskussion vor.

2.2 Keine Einreichung einer Petition an den Thüringer Landtag

Mit der Teilnahme an einer Diskussion auf der Petitionsplattform ist nicht gleichzeitig die Einreichung einer eigenständigen Petition an den Thüringer Landtag verbunden. Eine Petition kann unabhängig davon in gleicher Sache eingelegt werden.

Wer eine Petition an den Landtag richten möchte bzw. eine individuelle Antwort des Thüringer Landtags wünscht, sollte sich direkt an den Petitionsausschuss wenden. Das ist mündlich oder schriftlich möglich. Mündliche Petitionen können persönlich in einer Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses oder in einem Gespräch mit der Landtagsverwaltung vorgetragen werden. Schriftliche Petitionen können unmittelbar über die „Petition einreichen“-Funktion der Petitionsplattform, auf dem Postweg oder per E-Mail eingereicht werden.

3. Verfassen von Beiträgen

Die Diskussionsmöglichkeit ist an die jeweilige Petition angegliedert. Von der Petitionsdetailseite aus erreichen Sie die Diskussionsmöglichkeit über die Registerkarte „Diskussion“.

Darüber hinaus müssen Sie durch Anklicken der Checkboxen folgende Bestätigungen vornehmen:

Auswahl, ob der verfasste Beitrag unter Ihrem Klarnamen oder dem von der Petitionsplattform generierten Pseudonym veröffentlicht werden soll.

Bestätigung, dass sie die Diskussionsregeln und die Datenschutzhinweise gelesen haben und ihnen zustimmen.

Hinweis:

Die Erhebung und Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist unter Umständen auch aufgrund des Inkrafttretens des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes (ThürBeteildokG) erforderlich. Danach ist jede natürliche oder juristische Person, die sich mit einem schriftlichen Beitrag an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt, verpflichtet, diese Angaben zu machen (§ 5 Abs. 1 S. 1 ThürBeteildokG). Dies trifft also in den Fällen zu, in denen sich Petitionen und die zugehörigen Diskussionen auf laufende Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags beziehen. In diesem Falle werden die Daten gespeichert und unter beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de veröffentlicht. Die Wohnadressen natürlicher Personen werden nicht veröffentlicht. Auf der Petitionsplattform kann in den vorgenannten Fällen gleichwohl frei entschieden werden, ob der Beitrag unter dem Klarnamen oder dem standardisierten Pseudonym erscheinen soll.

4. Pflichten der Nutzerin und des Nutzers

4.1 Wahrung eines respektvollen Diskussionsklimas und Anforderungen an die Beiträge

Ein sachliches Diskussionsklima, ein fairer, höflicher Ton und ein respektvoller Umgang der Nutzerinnen und Nutzer miteinander werden vorausgesetzt. Nicht veröffentlicht werden Beiträge, die:

- gegen die Menschenwürde oder die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen;

- gegen Gesetze und Rechtsvorschriften der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder des Freistaats Thüringen verstoßen;

- in Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte oder gewerbliche Schutzrechte wie Urheber- oder Markenrechte) – ohne nähere Prüfung erkennbar – eingreifen;

- rassistisch, diskriminierend, Gewalt verherrlichend, beleidigend, obszön, vulgär, bedrohlich oder pornographisch sind;

- gegen die Würde oder Ordnung des Thüringer Landtags verstoßen.

4.2 Enger Themenbezug zu dem zu diskutierenden Thema und korrektes Zitieren

Die Beiträge sollen sich thematisch mit dem zu diskutierenden Thema (dem Petitionsanliegen) auseinandersetzen. Zitate sollen durch Nennung einer Quelle oder eines Urhebers gekennzeichnet werden. Zum korrekten Zitieren gehört neben der genauen Wiedergabe des Zitierten auch der korrekte Verweis auf seine Herkunft.

4.3 Verlinkungen zu externen Internetseiten und Verwenden von Graphiken und Videos

Die Petitionsplattform dient nicht als Werbefläche für Webseiten oder Dienste Dritter. Das kommerzielle oder private Anbieten von Waren oder Dienstleistungen führt zum Ausschluss der Beiträge. Beiträge, die nicht dem Meinungsaustausch dienen, sind unzulässig.

5. Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen

5.1 Verfassen von Beiträgen

Beiträge, die gegen Nr. 4 dieser Benutzungsregeln verstoßen, werden ohne vorherige Ankündigung durch die Moderatoren gelöscht oder in gekürzter Form veröffentlicht. Bereits die erstmalige Verbreitung von rechtswidrigen oder anstößigen Inhalten kann zur Sperrung der Diskussionsmöglichkeit führen.

5.2 Anzeige von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Unerlaubte Handlungen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden angezeigt.

6. Gewerbliche Nutzung der vom Thüringer Landtag eingebrachten Texte

Eine gewerbliche Nutzung der veröffentlichten Petitionstexte und der Inhalte der Foren ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Thüringer Landtags untersagt.

7. Haftung

Der Thüringer Landtag übernimmt keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der zur Verfügung gestellten Systeme.

7.1 Haftung für eigene Inhalte

Der Thüringer Landtag haftet für eigene Inhalte nach den allgemeinen Bestimmungen. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Verwertbarkeit wird ausgeschlossen. 

7.2 Haftung für fremde Inhalte

Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer ist für die von ihr bzw. ihm veröffentlichten Beiträge und Stellungnahmen selbst verantwortlich. Der Thüringer Landtag übernimmt keine Verantwortung für die Stellungnahmen der Nutzerinnen und Nutzer. Dies gilt insbesondere auch für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Freiheit von Rechten Dritter oder die Konformität mit gesetzlichen Bestimmungen. 

7.3 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Thüringer Landtags wird auf Fälle der vorsätzlichen und grob fahrlässigen Schadensverursachung begrenzt. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

7.4 Haftungsfreistellung

Die Nutzerin bzw. der Nutzer stellt den Thüringer Landtag unverzüglich von etwaigen Inanspruchnahmen durch Dritte aufgrund von Verstößen der Nutzerin bzw. des Nutzers gegen urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen sowie wegen sonstigen Rechtsverstößen frei.

8. Nutzungseinräumung

Das urheberrechtliche Nutzungsrecht für Beiträge, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich beim Verfasser; allerdings gestattet der Verfasser dem Thüringer Landtag mit der Veröffentlichung des Beitrags, diesen unentgeltlich und dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen, im Webarchiv zu archivieren und im Zuge der Beratung von Petitionen an die Abgeordneten und Fraktionen digital oder in Schriftform weiterzuleiten sowie im für die parlamentarische Arbeit notwendigen Umfang Vervielfältigungen und Verbreitungen durchzuführen und das vom Nutzer bzw. von der Nutzerin eingebrachte Werk vorzutragen und zu senden. Die in dieser Nr. 8 der Benutzungsregeln genannte Rechtseinräumung bezieht sich auch auf die Zwecke einer angemessenen Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Landtags.

9. Änderung und Ergänzungen dieser Diskussionsregeln

Diese Diskussionsregeln können jederzeit online eingesehen werden. Der Thüringer Landtag behält sich das Recht vor, die Benutzungsregeln jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und zu ergänzen. Die Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, die aktualisieren Diskussionsregeln in regelmäßigen Abständen zu lesen.

10. Anwendung deutschen und europäischen Rechts und Salvatorische Klausel

Diese Benutzungsregeln unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie ergänzend dem Recht der Europäischen Union. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.