Reduzierung der Anzahl der Abgeordneten im Thüringer Landtag

Abgeschlossen
39 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Chris Schönefeld
    aus 96515 Sonneberg
  • veröffentlicht am 22.08.2016

Welches Ziel hat die Petition?

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich den Petitionsausschuss des Thüringer Landestages bitten zu prüfen, ob im Rahmen des Umbaus der Verwaltungsstruktur im Freistaat Thüringen auch eine Reduzierung der Anzahl der Abgeordneten im Landtag vorgenommen werden könnte, wie auch vom Landtagspräsidenten Herrn Carius zu Beginn der Legislaturperiode angeregt. Ich schlage eine Halbierung des Landtages von derzeit 88 Abgeordneten auf 44 Abgeordnete vor (mit Überhang- und Ausgleichsmandaten dann ohnehin wieder mehr), d.h. auch eine Halbierung der Wahlkreise von 44 auf 22 (mehr als die derzeitigen Landkreise!). Argumente: • reale Kosteneinsparung durch weniger Pensionen, Diäten etc. = Beitrag zu den notwendigen Einsparung nach Auslaufen des Solidarpaktes (ggf. höher als bei einer Gemeindegebietsreform) • deutliche geringere Anzahl an Abgeordneten in den Landtagen anderer Bundesländern gemessen an deren Bevölkerung • zunehmende Kompetenzverschiebung zu Gunsten Bundes- und EU-Ebene • sinkende Bevölkerung • sinkender Gesetzgebungsbedarf (viele Regelungen vorhanden) • höherer Ansporn der Politiker, eine Politik zu gestalten, die einen größeren Bevölkerungskreis überzeugen muss (d.h. Demokratiegewinn anstatt Gegenargument Demokratieverlust!) Hintergrund: Im Rahmen der Gemeindegebietsreform, die seit Jahrzehnten und aktuell sehr intensiv diskutiert wird, wird von Befürwortern vor allem die Erfordernis von Kosteneinsparung angeführt. Mit Auslaufen des Solidarpaktes sei, so die Argumentation, die hohe Anzahl an Landkreisen und Gemeinden bei einer weiter sinkenden Bevölkerung nicht mehr finanzierbar. Nicht diskutiert wird, warum die im Bundesvergleich überdurchschnittlich hohe Anzahl an Abgeordneten (88 bei 2,1 Mio. Einwohnern im Vergleich zu wirtschaftlich erfolgreicheren Bayern 180 bei 12,8 Mio. Einwohnern) sowie auch die Anzahl an Ministern und Staatssekretären nicht mit reduziert werden kann. Es mag sein, dass die hohe Anzahl in den Jahren nach der Wende für den Umbau der Verwaltung auf demokratischere Strukturen notwendig war, jedoch scheint diese Aufgabe ja hinreichend erfüllt. Das bisweilen angeführte Argument eines Demokratieverlustes scheint ebenso nicht treffend, weil ohnehin viele Gesetzgebungskompetenzen beim Bund bzw. bei der EU in ihren vielfältigen Organen liegen und Ausführungskompetenzen ohnehin oft bei Kommunen liegen. Es müssen schon jetzt dreifach Abgeordnete (EU, Bund, Landtag) finanziert werden. Eine Reduzierung des Landtags erscheint sinnvoll. Außerdem nimmt auch die Anzahl der Bevölkerung kontinuierlich ab (wogegen zu wenig getan wird, weil sich die Thüringer Politik nur mit sich selbst beschäftigt, anstatt ihre Kernkompetenz im Abwanderungsstopp zu sehen), so dass künftig noch weniger Einwohner durch einen Abgeordneten vertreten werden, was es nicht braucht, wie wirtschaftlich erfolgreichere (messbar z.B. am Beitrag zum Länderfinanzausgleich) Bundesländer z.B. Bayern, Baden-Württemberg etc. zeigen (viele alte Bundesländer, ähnliches Problem wie die anderen "neuen" Länder). Ein drohender Demokratieverlust droht m.E. nicht, weil mehr Abgeordneten zwar den jeweils vertretenen Personenkreis verringern, aber keine Garantie für eine bessere Politik sind. Eine sinkende Bürgernähe entsteht ohnehin durch den Abbau und Umbau der Verwaltung, da hilft auch ein direkterer Kontakt zum Landtagsabgeordneten nicht. Auch der Landtag muss seinen Beitrag zum Sparzwang leisten, den er seit Jahren den Kommunen und Bürgern aufzwingt und der zum Schließen vieler Schulen, wichtiger Kultureinrichtungen, in Summe zur Behinderung des öffentlichen Lebens sowie zur sinkenden Lebensqualität in großen Teilen Thüringens (außer größere Städte) führte und führt. Gerade das Gefühl, das trotz aller Bemühungen alles nur bergab geht und gleichzeitig die politischen Entscheidungsträger mehr um Versorgungsposten besorgt sind (Beruhigung von Parteibefindlichkeiten) als um das Landeswohl, demotiviert Engagierte vor Ort und führt zu großer Verärgerung, die sich eben auch in besorgniserregenden Wahlergebnissen zeigt, wobei auch populistische Parteien kaum greifende und gut durchdachte Lösungen anbieten. Eine Vermischung mit der Gemeindegebietsreform mag nicht sinnvoll und nicht zielführend erscheinen, zwingt sich aber bei den zentralen, sicher auch zutreffenden Argumenten (Sparzwang durch Auslaufen Solidarpakt) der Gemeindegebietsreform auf. Ich bitte daher um Reduzierung der Anzahl der Abgeordneten im Thüringer Landtag mindestens auf 60 (30 Wahlkreise sind immer noch fast doppelt so viel wie aktuelle Landkreise). Vielen Dank!

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Landtag bzw. verfassungsgebende Versammlung

Wie wird die Petition begründet?

Hintergrund: Im Rahmen der Gemeindegebietsreform, die seit Jahrzehnten und aktuell sehr intensiv diskutiert wird, wird von Befürwortern vor allem die Erfordernis von Kosteneinsparung angeführt. Mit Auslaufen des Solidarpaktes sei, so die Argumentation, die hohe Anzahl an Landkreisen und Gemeinden bei einer weiter sinkenden Bevölkerung nicht mehr finanzierbar. Nicht diskutiert wird, warum die im Bundesvergleich überdurchschnittlich hohe Anzahl an Abgeordneten (88 bei 2,1 Mio. Einwohnern im Vergleich zu wirtschaftlich erfolgreicheren Bayern 180 bei 12,8 Mio. Einwohnern) sowie auch die Anzahl an Ministern und Staatssekretären nicht mit reduziert werden kann. Es mag sein, dass die hohe Anzahl in den Jahren nach der Wende für den Umbau der Verwaltung auf demokratischere Strukturen notwendig war, jedoch scheint diese Aufgabe ja hinreichend erfüllt. Das bisweilen angeführte Argument eines Demokratieverlustes scheint ebenso nicht treffend, weil ohnehin viele Gesetzgebungskompetenzen beim Bund bzw. bei der EU in ihren vielfältigen Organen liegen und Ausführungskompetenzen ohnehin oft bei Kommunen liegen. Es müssen schon jetzt dreifach Abgeordnete (EU, Bund, Landtag) finanziert werden. Eine Reduzierung des Landtags erscheint sinnvoll. Außerdem nimmt auch die Anzahl der Bevölkerung kontinuierlich ab (wogegen zu wenig getan wird, weil sich die Thüringer Politik nur mit sich selbst beschäftigt, anstatt ihre Kernkompetenz im Abwanderungsstopp zu sehen), so dass künftig noch weniger Einwohner durch einen Abgeordneten vertreten werden, was es nicht braucht, wie wirtschaftlich erfolgreichere (messbar z.B. am Beitrag zum Länderfinanzausgleich) Bundesländer z.B. Bayern, Baden-Württemberg etc. zeigen (viele alte Bundesländer, ähnliches Problem wie die anderen "neuen" Länder - siehe angefügte vereinfachte Übersicht). Ein drohender Demokratieverlust droht m.E. nicht, weil mehr Abgeordneten zwar den jeweils vertretenen Personenkreis verringern, aber keine Garantie für eine bessere Politik sind. Eine sinkende Bürgernähe entsteht ohnehin durch den Abbau und Umbau der Verwaltung, da hilft auch ein direkterer Kontakt zum Landtagsabgeordneten nicht. Auch der Landtag muss seinen Beitrag zum Sparzwang leisten, den er seit Jahren den Kommunen und Bürgern aufzwingt und der zum Schließen vieler Schulen, wichtiger Kultureinrichtungen, in Summe zur Behinderung des öffentlichen Lebens sowie zur sinkenden Lebensqualität in großen Teilen Thüringens (außer größere Städte) führte und führt. Gerade das Gefühl, das trotz aller Bemühungen alles nur bergab geht und gleichzeitig die politischen Entscheidungsträger mehr um Versorgungsposten besorgt sind (Beruhigung von Parteibefindlichkeiten) als um das Landeswohl, demotiviert Engagierte vor Ort und führt zu großer Verärgerung, die sich eben auch in besorgniserregenden Wahlergebnissen zeigt, wobei auch populistische Parteien kaum greifende und gut durchdachte Lösungen anbieten. Eine Vermischung mit der Gemeindegebietsreform mag nicht sinnvoll und nicht zielführend erscheinen, zwingt sich aber bei den zentralen, sicher auch zutreffenden Argumenten (Sparzwang durch Auslaufen Solidarpakt) der Gemeindegebietsreform auf.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Thüringer Wahlgesetz, Thüringer Landesverfassung

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen