Fortführung der "Kormoranverordnung" im Jahr 2017

Abgeschlossen
502 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Karsten Schmidt
    aus 98527 Suhl
  • veröffentlicht am 01.11.2016

Welches Ziel hat die Petition?

Das Ziel in Thüringen muss es sein, die auf Länderebene realisierbare Umsetzung einer Kormoranverordung für alle Bereiche der Thüringer Artenvielfalt abgestimmt ist. Die Entscheidung des TMUEN, die bestehende Kormoranverordnung am 31.12.2016 auslaufen zu lassen ist eine große Gefahr für die Fischfauna Thüringens. Die bestehende Kormoranverordnung muss um ein weiteres Jahr verlängert werden, um im Falle eines strengen Winters, mit dem das Zufrieren der großen Standgewässer Thüringens ein zu hoher Fraßdruck auf die Fließgewässer Thüringens entstehen wird. Der strenge Winter 2003 / 2004 hat gezeigt, welche Folgen der Fraßdruck des Kormoran auf die Fließgewässer Thüringens hat. Hierzu gibt es mehrere wissenschaftliche Fakten, die belegen wie hochgradig unsere Gewässer bei einem starken Wintereinbruch durch den Kormoran gefährdet sind. Hinzuzufügen ist, dass die Kormorane bei zufrieren von küstennahen Gewässern, sowie im Flachland Mitteldeutschland befindlichen Standgewässer ebenfalls die schnell fließenden in Mittelgebirgslagen befindlichen Flüsse und Bäche aufsuchen müssen. Diese Kormorane gehören zwangsläufig nicht zur Population, die in Thüringen lebt. Anzumerken ist, dass in den Vorjahren keine konkreten Zahlen zum Kormoranbestand in Thüringen veröffentlicht werden konnten. Wünschenswert wäre, eine wissenschaftlich anerkannte, in Raum und Zeit organisierte Bestandsaufnahme des Kormorans für den Winter 2016 / 2017 durchzuführen. Im Jahr 2017 muss dann eine gemeinsame, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Neufassung der Kormoranverordnung beschlossen werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Verbändebeteiligung der anerkannten Naturschutzverbänden nach § 63 Abs,Nr. 1 BNatSchG vom Oktober 2106 AZ 44-4144-1-2016 TMUEN

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Ministerium für Umwelt. Energie und Naturschutz

Wie wird die Petition begründet?

Mit diesem Entschluss, die bestehende Verordnung am 31.12.2016 auslaufen zu lassen, wurden vorherige Aussagen, die Kormoranverordnung in das Jahr 2017 zu übernehmen, in einem demokratischen Prozess nicht einbezogen. Mit der Anhörung der anerkannten Naturschutzverbände Thüringens wird um eine Stellungnahme bis zum 28.10. 2016 der dem Hinweis gegeben, diese aufgrund des Termindruckes auszuführen. Zitat: " Wir bitten Sie, angesichts des ambitionierten Zeitplans des anvisierten Inkrafttretens der Novellierung zum 01. Januar 2017, um Stellungnahme bis zum 28. Oktober (Posteingang bei uns)". Das Thema Kormoran und der Einfluss auf die Fischfauna Thüringens ist ein komplexes Thema. Eine schnelle Änderung der Verordnung in der gefährdeten Phase der Fließgewässer (Winter 2016 / 2017) stellt eine immens hohe Gefahr für die Fischfauna Thüringens dar. Vorschläge des TMUEN, die Vergrämungsabschüsse ab dem 01.01.2017 über die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise nach Antrag zu genehmigen, stellt einen überhöhten bürokratischen Aufwand dar. Das schnelle und unverzüglich notwendige Handeln zum Schutz der Fischfauna in Form von Vergrämungsabschüssen an den Gewässern ist nicht gegeben.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Änderung der Thüringer Verordnung über Ausnahmen von Verboten des §44 des BNatSchG (Kormoranverordnung)

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

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