Entfristung der Thüringer DaZ-LehrerInnen

Abgeschlossen
1543 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Christina Richter
    aus 07745 Jena
  • veröffentlicht am 16.01.2017

Welches Ziel hat die Petition?

Deutsch-als-Zweitsprache-LehrerInnen in Thüringen sollen unbefristet eingestellt werden, um somit auch weiterhin im Schuldienst zu arbeiten und Integrationsarbeit zu leisten. Dies ist z.B. umsetzbar, indem sie in Teilzeit arbeiten und ein zweites Fach nachstudieren, um dann das zweite Staatsexamen zu erwerben. Diese Möglichkeit muss geschaffen werden. In anderen Bundesländern (z.B. Sachsen) ist dies bereits möglich. Auch in Thüringen wurden vielen LehrerInnen nach 1990 Umschulungen ermöglicht (z.B. LehrerInnen der Fächer „Darstellen und Gestalten“, „Wirtschaft und Recht“, „Religion“). Dies geschah berufsbegleitend. Bereits jetzt ist es Alltag an Schulen, dass LehrerInnen den DaZ-Förderunterricht übernehmen, die nicht dafür qualifiziert sind. Meistens sind sie überfordert und darunter leidet die Qualität des DaZ-Förderunterrichts. Deutsch als Zweitsprache sollte nur von dafür qualifizierten LehrerInnen unterrichtet werden. Da der Förderbedarf auch in den nächsten Jahren gegeben ist, ist DaZ-Förderunterricht unbedingt notwendig. Analog zum Gemeinsamen Unterricht sollte auch an jeder Schule einE DaZ-ausgebildeteR LehrerIn arbeiten. Im zukünftigen inklusiven Schulgesetz muss der DaZ-Unterricht gleichberechtigt verankert sein. Nicht nur die Kinder mit sonderpädagogischen Gutachten und verschiedenen Handicaps benötigen Förderung, sondern auch die Schüler nichtdeutscher Herkunft sollten ein Anrecht auf Förderung bis zum Sprachniveau B2 haben. Ein individueller Rechtsanspruch auf eine DaZ-Förderung sollte im Schulgesetz verankert werden. Diese DaZ-Förderung muss für alle Schularten gelten – ob Berufsschule, weiterführende Schule oder Grundschule: eine Förderung ist unumgänglich. Für absolute AnalphabetInnen, die älter als 12 Jahre sind, sollte dringend eine andere Lösung bzw. Konzept gefunden werden. Eine Einschulung/Integration in Schule ist nur sehr schwer möglich, da diese Jugendlichen dem Fachunterricht nicht folgen können. Dies hat die Erfahrung vieler DaZ-LehrerInnen gezeigt und dürfte zudem bekannt sein. Begrüßenswert wären außerdem Standards zu folgenden Themen: weiterentwickelte DaZ-Lehrpläne, Diagnoseverfahren und muttersprachliche Kognitionstests. Viele DaZ-LehrerInnen haben selbst einen Migrationshintergrund und sind mehrsprachig. Sie bringen interkulturelle Kompetenzen mit und bereichern dadurch die Schullandschaft maßgeblich. Die Schulen sollten diesen interkulturellen Schatz behalten dürfen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Auf zwei Jahre befristete Anstellung der LehrerInnen für Deutsch als Zweitsprache in Thüringen

Wie wird die Petition begründet?

"Zur Deckung des künftigen Lehrkräftebedarfs soll in Ergänzung zu originär ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern Seiteneinsteigern sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich der Eintritt in das Thüringer Bildungswesen bzw. die Nachqualifizierung erleichtert werden. Die Vertragspartner sind sich einig, die rechtlichen Grundlagen hier für zu schaffen" (Koalitionsvertrag, S. 46) "Die verstärkte Förderung von Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache ist ein wesentliches Anliegen der Koalition. Auf diese Weise soll die soziale Integration verbessert und dem Fachkräftemangel frühzeitig begegnet werden. Die Sprachangebote werden deshalb den Ausgangsbedingungen der betreffenden Kinder und Jugendlichen angepasst und weiter ausgebaut. Insbesondere Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingshintergrund werden sofort mit Ankunft in Thüringen Sprachangebote unterbreitet." (Koalitionsvertrag, S. 47) Weiterhin gibt es in Thüringen EU-BürgerInnen nichtdeutscher Herkunftssprache, die ebenso eine Sprachförderung benötigen. Der Bedarf an Sprachförderung wird in den nächsten Jahren nicht abnehmen.

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