Beschwerde über Gesetz zur Schülerbeförderung

Abgeschlossen
10 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Margrit Ziegenhahn
    aus 98544 Zella-Mehlis
  • veröffentlicht am 19.09.2017

Welches Ziel hat die Petition?

Die Änderung der angesetzten "angeblich" zumutbaren Strecken für Schüler und somit die Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung! Momentan gültig Kostenübernahme 1. bis einschließlich Klassenstufe 4 bei einem Schulweg von mindestens zwei (2) Kilometern, 2. ab Klassenstufe 5 bei einem Schulweg von mindestens drei (3) Kilometern.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Ja, Ablehnung eines Antrages auf Kostenübernahme der Fahrtkosten meines Sohnes durch das Landratsamt Schmalkalden /Meiningen. Strecke zur Schule 2960m, Grenze bei 3000m.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Landratsamt Schmalkalden Meiningen

Wie wird die Petition begründet?

Die Umstände bestehen darin, dass für einen 10-jährigen Jungen mit 35 kg Körpergewicht eine Strecke von 2940 Meter Fußweg mit einem Schulranzen mit einem Gewicht von 9,5 kg plus Sporttasche als zumutbar gilt. Hinzu kommt die bergige Region und im Winter die teils ungeräumten Fußwege. Genauso verhält es sich bei den Grundschülern, kein verantwortungsvolles Elternteil hält es für zumutbar, einen Erstklässler 2 km mit einem 6 Kg schweren Schulranzen loszuschicken.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Ja, Änderung des Gesetzes zur Kostenübernahme in der Schülerbeförderung, Änderung der zumutbaren Strecken für Grundschüler auf 1 km und ab 5. Klasse auf 2 km!!

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Keine, ich habe mich einfach nur geärgert.

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