Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Torsten Ehms
    aus 99085 Erfurt
  • veröffentlicht am 11.12.2017

Welches Ziel hat die Petition?

Das Ziel meiner Petition ist: Die Erweiterung der geplanten Bundesratsinitiative zum StrRehaG, um die Beweislastumkehr in den Verfahren gegen strafunmündige, minderjährige (ehemalige Heimkinder der DDR) Kinder zu erweitern. Dieser Zusatz soll für ehemalige Insassen von Jugendwerkhöfen und Spezialkinderheimen rechtswirksam werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

nein

Wie wird die Petition begründet?

In den Verfahren im StrRehaG gegen strafunmündige minderjährige Kinder kommt es bei jetziger Gesetzeslage zu Ungleichgewichtung der betroffenen Personengruppe. Die Ungleichbehandlung resultiert aus der Nichtaushändigung oder Fertigung von Urteilen oder Einweisungsbeschlüssen.Die heutige Gesetzeslage zwingt die Betroffenen in eine Beweisnot gegenüber den Kammern für Rehabilitierung.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Änderung StrRehaG. Bei der nächsten Bundesratsinitiative der neuen Länder.

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