Änderunger der Thüringer Kommunalordnung § 23 Abs. 4 - auf Arbeitnehmer

Abgeschlossen
8 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Ines Zipfel
    aus 07570 Weida
  • veröffentlicht am 24.06.2019

Welches Ziel hat die Petition?

§ 23 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung regelt, dass Beamte und Angestellte ihr Amt als Gemeinderat verlieren, wenn sie in der Gemeinde tätig sind. Aus meiner Sicht ist eine Änderung auf Arbeitnehmer vorzunehmen. Ich halte es für nicht mehr Zeitgemäß, eine Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern vorzunehmen. Dafür sehe ich keine sachliche Begründung. Auch sehe ich die Sachlage, ob ein Angestellter oder Arbeiter den Haushalt der Gemeinde berät, nicht abweichend. Noch problematischer sehe ich, wenn ein Bauhofmitarbeiter ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde ist und somit seinen Arbeitsvertrag mit sich selbst abschließt. Daher halte ich die Änderung der Kommunalordnung im § 23 Abs.4 von Beamte und Angestellte auf Beamte und Arbeitnehmer für geboten.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Thüringer Kommunalordnung siehe Ziel

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