Direktwahl des Ministerpräsidenten / der Ministerpräsidentin

Abgeschlossen
16 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Michael Borz
    aus 98587 Rotterode
  • veröffentlicht am 24.02.2020

Welches Ziel hat die Petition?

Der Thüringer Landtag soll eine Änderung der Landesverfassung erarbeiten und beschließen, die die Direktwahl des Ministerpräsidenten vorsieht. Der Landtag kann mit mindestens 1/3 seiner Abgeordneten Kandidaten vorschlagen, die dann den Thüringer Bürgern zur Wahl als Ministerpräsident/-in stehen. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegeben Stimmen auf sich vereinigt. Gegebenenfalls ist eine Stichwahl vorzusehen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

nein

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

-

Wie wird die Petition begründet?

Die Abgeordneten des Landtags sollen sachorientierte Entscheidungen treffen. Die letzte Wahl des Ministerpräsidenten und dessen Rücktritt am folgenden Tage hat gezeigt, dass die Wahl durch den Landtag in der zersplitterten Parteienlandschaft nicht mehr geeignet ist. Ein vom Volk direkt gewählter Ministerpräsident wird nicht zum Spielball der Parteien, seine Legitimation stünde außer Frage. Weiterhin kann der Landtag besser seiner Kontrollfunktion gegenüber der Regierung gerecht werden und parteiübergreifend sachorientiert zusammenarbeiten.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Ja, die Thüringer Landesverfassung. Der Thüringer Ministerpräsident soll vom Volk direkt gewählt werden. Der Landtag kann mit mindestens 1/3 seiner Abgeordneten Kandidaten vorschlagen, die dann den Thüringer Bürgern zur Wahl als Ministerpräsident/-in stehen. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegeben Stimmen auf sich vereinigt. Gegebenenfalls ist eine Stichwahl vorzusehen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

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