Talsperren im Einzugsgebiet der Weida erhalten

Abgeschlossen
319 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Dirk Bergner
    aus 07958 Hohenleuben
  • veröffentlicht am 14.04.2016

Welches Ziel hat die Petition?

Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses, meine Petition setzt sich für den Erhalt der bestehenden Talsperren im Einzugsgebiet der Weida ein.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Aus den Medien wie auch aus der Beteiligung unmittelbar betroffener Gemeinden ist zu entnehmen, dass ernsthaft erwogen wird, die Weidatalsperre (bei Dörtendorf/Staitz) nicht zu sanieren, sondern zurückzubauen.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Zuständig ist das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.

Wie wird die Petition begründet?

Der Bau von Talsperren ist in den meisten Fällen mit erheblichen Eingriffen in Natur und Kulturlandschaft verbunden, oft mussten dafür Menschen ihren seit Generationen angestammten Wohnsitz aufgeben. Das war auch bei den Talsperren im Einzugsgebiet der Weida nicht anders. Dennoch hat sich in der Folge eine Kulturlandschaft mit hoher Biotopwertigkeit sowie artenreicher Flora und Fauna entwickelt. Die Talsperren sind samt und sonders landschaftsprägend und bieten insbesondere nach der Aufhebung des Trinkwasserschutzes Chancen, einen angemessenen Tourismus im Thüringer Vogtland zielstrebig zu entwickeln. Seitens des Freistaats wie auch der Anrainerkommunen wurden hierfür bereits erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet, die bei einem Rückbau auch nur einer der bestehenden Talsperren sprichwörtlich "in den Sand gesetzt" wären. Mit Blick auf die wirtschaftlich benachteiligte Situation des ländlich geprägten Ostthüringer Raums wäre dies nicht nur haushalterisch bedenklich, sondern auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Man muss das Talsperrensystem im Zusammenhang denken. Wird das Speichervermögen einer Talsperre aufgelassen, müssen die verbleibenden Staueinrichtungen das Defizit ausgleichen, um beispielsweise bei Hochwasser das erforderliche Retentionsvermögen zu erreichen oder bei Trockenwetter mehr Zuschusswasser für den Unterlauf im konkreten Fall der Weida sowie der Weißen Elster (beispielsweise zur Verdünnung der Belastungen des Gessenbachs infolge Restschmutzfrachten aus der Wismutsanierung) zu gewähren. Das bedeutet bei Rückbau einer Talsperre erhöhte Wasserspiegelschwankungen bei den verbleibenden Talsperren, verbunden mit Eingriffen in die Biotopwertigkeit wie auch in die touristische Eignung der Anlagen. Mit Blick auf die mutmaßlichen Auswirkungen des Klimawandels erscheint zudem der Verzicht auf Speichervolumen in Vorbereitung auf Trockenperioden (Zuschusswasser bei Niedrigwasser, Brauchwasser für Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe) ebenso wenig geboten wie der Verzicht auf Retentionsvolumen zum Hochwasserschutz. Auch können die Zielstellungen der Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf die Durchlässigkeit von Fließgewässern kein überzeugendes Argument für den Rückbau einer Talsperre sein, da ja auf absehbare Zeit die übrigen Querbauwerke verbleiben würden. Stattdessen erscheint die Nutzung der immerhin bestehenden Talsperren zum Einsatz von Laufwassergeneratoren sinnvoll aufgrund ihrer Grundlastfähigkeit als Beitrag zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Talsperrensystems. Vgl. auch Landtagsdrucksache 5/815. Insofern bestehen auch erhebliche Zweifel, ob die derzeit laut Medien bestehenden Kostenvergleiche zwischen Sanierung der Staumauer der Weidatalsperre und Rückbau tatsächlich alle Kosten berücksichtigt haben und inwiefern auch eine volkswirtschaftliche Betrachtung durchgeführt wurde, wie die entstehenden Kosten und schlechteren Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden berücksichtigt wurden, wie die Nachteile für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung berücksichtigt wurden und ob die Chance auf eine grundlastfähige Erschließung erneuerbarer Energieen sowie deren langfristige Wirtschaftlichkeit in den Kostenvergleich wie auch eine Abwägung aller Umstände einbezogen wurde.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

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