Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.
Im Ergebnis der Prüfung des Anliegens bleibt nunmehr Folgendes festzustellen:
Regelmäßige Bewegungs- und Sportangebote sind unverzichtbarer Bestandteil des gesunden Heranwachsens von Kindern und Jugendlichen. Aus diesem Grund kommt dem Schulsport eine besondere Bedeutung zu.
Neben den körperlich-motorischen Fähigkeiten werden insbesondere auch die sozialen, emotionalen und kognitiven Fähigkeiten gestärkt und somit ein wesentlicher Beitrag zur ganzheitlichen Bildung und Persönlichkeitsentwicklung geleistet.
Aufgrund der Schulpflicht ist der Schulsport in der Lage, alle Kinder und Jugendlichen mit Bewegungs- und Sportangeboten zu erreichen. Dieser frühe Kontakt zu Bewegung und Sport ist entscheidend für einen bewegungsintensiven Lebensstil über die Schulzeit hinaus bis ins hohe Alter.
Der grundsätzliche Ansatz der Petition, täglich 60 Minuten Bewegungszeit zu verankern, ist fachlich nachvollziehbar, beweisen doch immer wieder Studien, dass die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen täglichen Bewegungszeiten von ca. drei Viertel der Kinder und Jugendlichen nicht erreicht werden.
Die Notwendigkeit der allgemeinen Bewegungsförderung ist auch immer wieder zentrales Thema im Sportausschuss der Kultusministerkonferenz. Mit den „Gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Weiterentwicklung des Schulsports 2023 bis 2028“ sowie dem Bericht zur „Bewegungsfördernden Schule“ sind diesbezüglich auch bereits umfassende Handreichungen publiziert worden.
Durch den obligatorischen Sportunterricht in der Schule, einschließlich des verpflichtenden Anfangsschwimmunterrichts, wird ein Mindestmaß an Bewegung für die Schülerinnen und Schüler sichergestellt. Auch die Teilnahme an über den Unterricht hinausgehende Schulsportveranstaltungen sind eine Selbstverständlichkeit für Thüringer Schulen.
Die Schulen sind außerdem dazu aufgefordert, ihren Unterricht im Sinne des Prinzips der „Bewegungsfördernden Schule“ durchzuführen. Dies bedeutet die Umsetzung von bewegtem Unterricht, Bewegungspausen, die aktive Durchführung/Teilnahme an außerunterrichtlichen Bewegungs- und Sportveranstaltungen (z.B. schulsportliche Wettbewerbe, Schwimmlager, Sport- und Spielfeste) und die Schaffung von bewegungsfördernden Rahmenbedingungen (z.B. Schulhofgestaltung, Möglichkeit der Benutzung von auszugebenden Sport- und Spielgeräten in den Pausen etc.).
Die Vielfalt an Bewegungs- und Sportangeboten in Thüringer Schulen ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt sehr hoch. Über Kooperationen von Kindertagesstätten und Schulen mit ortsansässigen Sportvereinen werden sportartspezifische und -übergreifende Angebote direkt vor Ort für die Kinder und Jugendlichen durchgeführt.
Diese Angebote werden auch von einer Vielzahl von Teilnehmenden seit vielen Jahren genutzt. Des Weiteren ermöglicht die Zusammenarbeit mit den Sportvereinen und Sportfachverbänden eine hohe Breite an schulsportlichen Wettbewerben in verschiedensten Sommer- und Wintersportarten, Sport- und Spielfeste für alle Schülerinnen und Schüler sowie Ganzjahres-Sportprojekte, die nicht nur bewegungsfördernd, sondern auch teambildendend sind und soziale Kompetenzen vermitteln.
Darüber hinaus sind Sportvereine und -verbände aktiv in die Ausrichtung der „Tage des Sports und der Gesundheitsförderung“, die jährlich für alle Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen im Nachgang zum verpflichtend durchzuführenden Bewegungs-Check im Rahmen des Programms „Bewegte Kinder = Gesündere Kinder“ veranstaltet werden, eingebunden.
Gleiches trifft auf die Organisation und Durchführung der Talentiaden für besonders motorisch begabte Schülerinnen und Schüler sowie sportartübergreifende Förderangebote für bewegungseingeschränkte Kinder zu. Für letztere werden über die sogenannten „Bewegungscoaches“ spezielle niederschwellige Bewegungsangebote geschaffen, die die betroffenen Kinder zu nachhaltiger Bewegung im Alltag motivieren sollen. Die beim Bewegungs-Check erhobenen und wissenschaftlich ausgewerteten Daten dienen außerdem der Qualitätssicherung des Sportunterrichts an jeder einzelnen Schule.
Der Freistaat Thüringen unterstützt die staatlichen und freien Schulträger bereits bei der Wahrnehmung ihrer baulich-investiven Aufgaben aus deren Schulträgerschaft (§ 13 Absatz 1 Thüringer Schulgesetz) durch staatliche Finanzhilfen im Rahmen der Schulbauförderung.
Gefördert werden neben den Investitionen in Schulgebäude auch Investitionen in Schulsporthallen. Grundlage dieser Förderung ist die Thüringer Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus (Thüringer Schulbauförderrichtlinie – ThürSchulBauFR).
Durch die betreffenden Schulbauförderprogramme konnten seit 2015 bereits rund 160 umfangreiche Schulbauvorhaben mit Fördermitteln von mehr als 470 Mio. Euro unterstützt und damit ein wichtiger Beitrag zur Herstellung anforderungsgerechter Schulanlagen geleistet werden. Der darin enthaltene Anteil für Investitionsvorhaben an Schulsporthallen betrug dabei in diesem Zeitraum ca. 21 %.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind im Landeshaushalt deutlich mehr Mittel als in den Vorjahren zur Förderung von Investitionen in staatliche und freie Schulen veranschlagt, von denen neben den Schulgebäuden ebenfalls wieder Schulsporthallen profitieren werden.
Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.

