A 13 bzw. E 13 für alle Lehrämter

Abgeschlossen
2039 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Heike Scheika
    aus 07589 Bocka
  • veröffentlicht am 12.03.2018
  • 01.02.2019
    Abschlussbericht

    Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ wurde in der 129. Plenarsitzung am 28. September 2018 in Zweiter Lesung verabschiedet. Damit erhalten die Regelschullehrer in Thüringen rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 eine ruhegehaltfähige Zulage in Höhe von 50 % der Differenz der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 bzw. der Entgeltgruppen E 11 und E 13. Die letzte Besoldungserhöhung für Grundschullehrer erfolgte im Jahr 2012. Eine weitere Erhöhung ist derzeit nicht vorgesehen.

     

    Der Petitionsausschuss hat die Petition daraufhin in seiner 61. Sitzung am 17. Januar 2019 abschließend beraten und festgestellt, dass dem Anliegen zumindest teilweise entsprochen wurde (§ 17 Nr. 3 ThürPetG). Der Ausschuss ist damit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport gefolgt.

     

  • 24.04.2018
    Zwischenbericht

    Der Petitionsausschuss hat am 15. Juni 2018 eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt. In Vorbereitung der Anhörung hatte der Petitionsausschuss beschlossen, den Haushalts- und Finanzsausschuss sowie den Ausschus für Bildung, Jugend und Sport als zuständige Fachausschüsse nach § 16 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Petitionsgesetz hinzu zu ziehen.

     

    Im Rahmen der Anhörung haben die Petentin und weitere von der Petentin benannte Vertrauenspersonen das Anliegen noch einmal öffentlich und direkt gegenüber dem Petitionsausschuss sowie Vertretern des Haushalts- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport vorgetragen. Für die Landesregierung haben Frau Staatssekretärin Ohler und weitere Vertreter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport an der Anhörung teilgenommen.

     

    Außerdem hat der Petitionsausschuss die zuständigen Fachausschüsse gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Petitionsgesetz um Mitberatung ersucht, d.h. der Haushalts- und Finanzausschuss sowie der Ausschus für Bildung, Jugend und Sport werden sich noch gesondert mit dieser Petition befassen und dem Petitionsausschuss das Beratungsergebnis mitteilen. Danach wird der Petitionsausschuss die Petition beraten.