Die Petition wurde am 4. Mai 2020 auf der Petitionsplattform veröffentlicht. In dem sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum konnte die Petition dort 43 Mitzeichnungen verzeichnen. Da damit das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz festgesetzte Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von der Durchführung einer öffentlichen Anhörung abgesehen.
Im Zuge der abschließenden Beratung hat der Petitionsausschuss sowohl die Ausführungen des Petenten als auch eine vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt.
Im Ergebnis der Beratung im Petitionsausschuss bleibt nunmehr Folgendes festzustellen:
Aufgrund der am 15. April 2020 zwischen der Bundesregierung und Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffenen Vereinbarungen wurden die Schulen ab dem 4. Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet. Vorrang hatten dabei die Klassenstufen, in den Prüfungen durchgeführt werden (u.a. Hauptschulabschluss, Qualifizierender Hauptschulabschluss, Real-schulabschluss, Besondere Leistungsfeststellung).
Nach den Absprachen der Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder hatten die Vorbereitung und die Durchführung von Prüfungen höchste Priorität. In der Zeit zwischen Wiedereröffnung der Schulen und der jeweiligen Prüfung war deshalb der Unterricht in den Prüfungsfächern besonders bedeutsam. Dabei konnte es aus Gründen der Schulorganisation und des Infektionsschutzes sowohl Präsenzphasen als auch Phasen der häuslichen, individuellen Arbeit geben. Ebenso gab es wie in den vorangegangenen Schuljahren die Möglichkeiten zu individuellen Konsultationen.
Die Realschulprüfung an allen Schulen, die diese für die 10. Klassen anbieten, wurde im Schuljahr 2019/20 um eine schriftliche Prüfung gekürzt. Stattgefunden haben eine schriftliche Prüfung in Mathematik, eine schriftliche Prüfung in Deutsch oder der ersten Fremdsprache (nach Wahl des Schülers) sowie eine mündliche Prüfung nach Wahl des Schülers.
Der Umfang der BLF wurde deutlich reduziert, es fanden nur zwei (Deutsch und Naturwissen-schaften) statt vier Prüfungen (Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften und Englisch) statt.
Nur für das Fach Deutsch gab es zentrale Aufgaben. Für die naturwissenschaftlichen Fächer lag die Verantwortung für die Erarbeitung der Prüfungsaufgaben bei der Schule, so dass der konkrete Stand der Vermittlung und Festigung der Lerninhalte unmittelbar berücksichtigt werden konnte.
Zudem wurde der Beginn der BLF um eine Woche verschoben, um die Vorbereitungszeit für die Schülerinnen und Schüler etwas zu verlängern.
Eine Verschiebung der Prüfungen zum Realschulabschluss war hingegen nicht möglich, da sowohl für die nachfolgenden mündlichen Prüfungen und für die Durchführung der Prüfungen zu den Nachterminen ein Zeitraum von mindestens drei Wochen zur Verfügung stehen muss.
Eine Absage der diesjährigen Prüfungen war aus Sicht des Petitionsausschusses keine Option, um nicht den gesamten Schülerjahrgang im Vergleich mit anderen Jahrgängen mit dem Makel eines besonderen „Corona“-Abschlusses zu belasten.
Der Petitionsausschuss geht aufgrund der dargestellten Maßnahmen davon aus, dass es nicht zu der befürchteten Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler gekommen ist.
Mit den vorgenannten Informationen wurde das Petitionsverfahren abgeschlossen.