Abschaffung § 15 Thüringer Schulordnung für die Berufsschule

In Beratung
3255 Mitzeichnungen
  • Ausbildung & Beruf
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Curly-Sue Zapf
    aus 99091 Erfurt
  • veröffentlicht am 06.03.2023

Welches Ziel hat die Petition?

Wir hoffen, dass Sie unser Anliegen wohlwollend bedenken und bearbeiten.

Wie wird die Petition begründet?

Wir beantragen, die Schulischen Abschlussprüfungen der Berufsschule (SAP), die in den letzten drei Jahren pandemiebedingt ausgesetzt wurden, abzuschaffen. Paragraph 15 Thüringer Schulordnung für Berufsschulen ist nicht mehr zeitgemäß. Eine Streichung oder angemessene Überarbeitung ist unumgänglich und dringend notwendig. Um Herrn Minister Holter (vom 25.08.2022) zu zitieren: „Aber wir haben in Deutschland und Europa eine Krisensituation, die uns stark beansprucht und auch an den Schulen nicht spurlos vorübergehen wird. Unsere Schulen stehen vor einer multiplen Herausforderung." So war dem thüringischen Kultusminister schon während der Corona Pandemie (im Schuljahr 2021/2022) daran gelegen, dass keiner Schülerin und keinem Schüler Nachteile durch die außergewöhnliche und immer noch angespannte Lage entstehen werden, wir nehmen ihn bei seinem Wort! Für die Berufsschüler, die im Jahr 2023 ihren Abschluss anstreben, bestanden und bestehen nach wie vor Einschränkungen und dadurch Nachteile durch die Pandemie. § 9 der Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Corona-Pandemie führte dazu, dass die Schulische Abschlussprüfung in den letzten drei Jahren ausgefallen ist und den Schülerinnen und Schülern auch ohne diese ein Berufsschulabschluss erteilt wurde, dies wird aber künftig nicht mehr der Fall sein, es wird dann lediglich ein Abgangszeugnis erteilt.

Wie Sie wissen, läuft die aktuell geltende Verordnung am 31.12.2022 aus, daher gehen wir davon aus, dass die Abschlussprüfung im kommenden Schuljahr nicht weiter ausgesetzt wird.

Den kommenden Abschlussjahrgängen ist jedoch nicht vermittelbar, warum in den Vorjahren die Vergabe von Abschlusszeugnissen auch ohne Prüfung möglich war und die attestierten Leistungen lediglich auf der Grundlage der schulisch erbrachten Noten erfolgten. Im kommenden Jahr wird ohne die Teilnahme an der Prüfung, beziehungsweise Befreiung von dieser, aber nur ein Abgangszeugnis erteilt.

Der Homepage des Freistaates Thüringen, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist zu entnehmen, dass auch im Jahr 2022 Erleichterungen bei Abschlussprüfungen möglich waren. Dies ist mindestens für das Schuljahr 2022/23 fortzusetzen, da das erste Ausbildungsjahr nachweislich überwiegend im Homeschooling stattgefunden hat. Am Homeschooling konnten jedoch nicht alle Schüler teilnehmen, da nicht immer die technischen Voraussetzungen gegeben waren und auch die Betriebe unrechtmäßig nicht immer für das Homeschooling freigestellt haben. Nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts im Frühjahr 2021 mit geteilten Klassen, mit einem angepassten Pandemiestundenplan und mit Verzögerungen des Unterrichtsablaufs durch die vielen Testungen sowie Ausfälle bei Schülern und Personal, sind immer noch Nachteile für die künftigen Abschlussjahrgänge 2023 und 2024 vorhanden.

In den Berufen, die an unserer Berufsbildenden Schule unterrichtet werden, hat dies vor allem im ersten Ausbildungsjahr dazu geführt, dass unter anderem in den prüfungsrelevanten Fächern und Lernfeldern, der im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsstoff, nicht vollumfänglich in der vorgegebenen Zeit vermittelt werden konnte. Unsere Schule hat versucht Defizite mit Zusatzunterricht auszugleichen und den pandemiebedingt verpassten Stoff nachzuholen, trotzdem sind die Zwischenprüfungen bei den unterschiedlichen Kammern nicht zufriedenstellend ausgefallen. Außerdem sank der Notendurchschnitt bei vielen Schülerinnen und Schülern, so dass davon auszugehen ist, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die sich von einer Abschlussprüfung befreien könnten, ebenfalls sinken wird.

Das schulische Abschlusszeugnis spiegelt die Leistungen der Auszubildenden eher wieder, als eine einzelne Prüfung, die unter großem Druck abgelegt werden muss und in einem sehr engen zeitlichen Abstand zu den ausschlaggebenden Abschlussprüfungen der Kammern geschrieben wird. Dies belastet die Auszubildenden zusätzlich, da von der Schulischen Abschlussprüfung gerade diejenigen betroffen sind, die keine guten Leistungen erbringen konnten und deshalb ihre Zeit und Ressourcen umso dringender für die Abschlussprüfungen der Kammern benötigen. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Schulischen Abschlussprüfung auch Lernfelder geprüft werden, die uns zwei Jahre zuvor vermittelt wurden, aber keine Relevanz für die Kammerprüfungen haben. Im 3. Ausbildungsjahr liegt der Notenschluss für die SAP- Fächer/Lernfelder und die Mitteilung über die Teilnahme an der SAP aufgrund des Planes der Unterrichtsbeschulung i. d. R. nur eine Woche oder wenige Tage auseinander. So ist zum einen kaum Zeit für Wiederholungen des Lehrstoffes zur Vorbereitung auf die SAP und zum anderen fehlt diese Zeit für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen vor den Kammern. Hier wird deutlich, dass für die betroffenen Schülerinnen und Schüler ein großer Mehraufwand sowie zusätzliche und unnötige Belastungen durch die Wiederholung und Erarbeitung von vergangenen Lerninhalten in sehr kurzer Zeit entstehen. In keiner anderen Schulform ist dies der Fall.

Paragraph 20 Abs. 1 Thüringer Schulordnung für die Berufsschule besagt außerdem folgendes: „Ergibt sich bei der Ermittlung der Endnote ein Bruchwert, so wird er unter Berücksichtigung der Bewertungstendenz in der Vornote auf- oder abgerundet." Da die Vornote nach Maßgabe der Schulordnung sowieso ein größeres Gewicht hat, wurde bei langjähriger Beobachtung der Lehrkräfte festgestellt, dass sich kaum Möglichkeiten für die Verbesserung der Abschlussnote durch die Schulische Abschlussprüfung ergeben. Die meisten Schülerinnen und Schüler bestätigen ihre Vornote. Zudem führt die Schulische Abschlussprüfung zu Unmut in der Schülerschaft, da für Schülerinnen und Schüler, die eine Vornote von „gut" oder besser erzielen, eine Befreiung von der Prüfung auf Antrag möglich ist. Leistungsschwächere Schüler haben jedoch keine Befreiungsmöglichkeit. Auszubildende mit einem verkürzten Ausbildungsvertrag müssen, unabhängig von der Vornote, von vornherein keine SAP schreiben. Hinzu kommt, dass die SAP bei einer Prüfungsleistung mit der Note „6" erst zum nächsten Prüfungstermin zu Beginn des folgenden Schuljahres wiederholt werden kann. I. d. R. besteht dann kein Ausbildungsverhältnis mehr und der neue Wohn- und Arbeitsort ist ggf. nicht mehr in Thüringen.

Diese Regelung verstößt aus unserer Sicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, welcher im Grundgesetz verankert ist. Dies spricht ebenfalls für eine endgültige Abschaffung.

Viele Kammerprüfungen sind bundesweit einheitlich geregelt, in den Prüfungs- und Aufgabenausschüssen der Kammern sind Lehrer der Berufsbildenden Schulen beteiligt, außerdem gibt es in 14 Bundesländern keine Schulische Abschlussprüfung und trotzdem hat die Berufsbildende Schule keinerlei Einfluss verloren. Der Großteil der Berufsschüler an unserer Schule verfügt mindestens über einen Realschulabschluss, so dass der Berufsschulabschluss ihnen keinen höheren Abschluss ermöglicht. Sollte es Berufsschüler geben, die durch den Abschluss der Berufsschule einen höheren Abschluss erlangen könnten, so wäre hier eine freiwillige Prüfung zur Erlangung eines höheren Abschlusses möglich.



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