Abschaffung der Kita-Gebühren

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Christin Berger
    aus 07747 Jena
  • veröffentlicht am
  • 18.01.2016
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 26. Oktober 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 7. Dezember 2015 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition nur von einem Bürger unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

     

    Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

     

    Soweit vorgetragen wurde, dass Eltern über Gebühr mit Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme einer öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung belastet werden, ist dies nach Auffassung des Petitionsausschusses nicht zutreffend, da sich Eltern nur zu einem geringen Teil (rund 15 %) an den Betreuungskosten beteiligen. Wirtschaftlich schwache Eltern werden zudem nach § 90 Abs. 3 SGB VIII ganz oder teilweise von den Elternbeiträgen befreit.

     

    Inwieweit eine generelle Gebührenfreiheit einen Geburtenanstieg zur Folge haben könnte, kann seitens des Petitionsausschusses nicht eingeschätzt werden.

     

    Die Forderungen der Petentin ließen sich nur über eine Änderung der Regelungen des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) realisieren. Da die Entscheidung über eine Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes dem Thüringer Landtag als Gesetzgeber obliegt, beschloss der Petitionsausschuss, die Petition den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis zu geben, damit diese die Möglichkeit haben, den Änderungsvorschlag mit entsprechenden parlamentarischen Initiativen aufzugreifen.