Die Petition wurde am 4. Mai 2020 auf der Petitionsplattform veröffentlicht. In dem sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum konnte die Petition dort 128 Mitzeichnungen verzeichnen. Da damit das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz festgesetzte Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von der Durchführung einer öffentlichen Anhörung abgesehen.
Im Zuge der abschließenden Beratung hat der Petitionsausschuss sowohl die Ausführungen der Petentin als auch eine vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt.
Im Ergebnis der Beratung im Petitionsausschuss bleibt nunmehr Folgendes festzustellen:
Aufgrund der am 15. April 2020 zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffenen Vereinbarungen wurden die Schulen ab dem 4. Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet. Vorrang hatten dabei die Klassenstufen, in denen Prüfungen durchgeführt werden, also auch die Klassenstufe 10 an allen Schulen.
Nach den Absprachen der Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder hatten die Vorbereitung und die Durchführung von Prüfungen höchste Priorität. In der Zeit zwischen Wiedereröffnung der Schulen und der jeweiligen Prüfung war deshalb der Unterricht in den Prüfungsfächern besonders bedeutsam. Dabei konnte es aus Gründen der Schulorganisation und des Infektionsschutzes sowohl Präsenzphasen als auch Phasen der häuslichen, individuellen Arbeit geben. Ebenso gab es wie in den vorangegangenen Schuljahren die Möglichkeiten zu individuellen Konsultationen.
Der Umfang der Besonderen Leistungsfeststellung wurde deutlich reduziert, es fanden nur zwei (Deutsch und Naturwissenschaften) statt vier Prüfungen (Deutsch, Mathematik, Naturwissen-schaften und Englisch) statt.
Nur für das Fach Deutsch gab es zentrale Aufgaben. Für die naturwissenschaftlichen Fächer lag die Verantwortung für die Erarbeitung der Prüfungsaufgaben bei der Schule, so dass der konkrete Stand der Vermittlung und Festigung der Lerninhalte unmittelbar berücksichtigt werden konnte.
Zudem wurde der Beginn Besonderen Leistungsfeststellungen um eine Woche verschoben, um die Vorbereitungszeit für die Schülerinnen und Schüler etwas zu verlängern.
Der Petitionsausschuss geht aufgrund der dargestellten Maßnahmen davon aus, dass es nicht zu einer Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler gekommen ist.
Mit den vorgenannten Informationen wurde das Petitionsverfahren abgeschlossen.