Ärztemangel in Thüringen

Abgeschlossen
1642 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Sören Güttig
    aus 99817 Uthleben
  • veröffentlicht am 29.11.2018
  • 24.02.2021
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Sie wurde in der sechswöchigen Mitzeichnungsphase von 1.640 Mitzeichnern unterstützt.

     

    Der Petitionsausschuss hat beschlossen, zu der Petition eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Diese fand am 20. März 2019 statt. Im Rahmen der Anhörung hatte der Petent das Anliegen seiner Petition ausführlich erläutert. Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Fachkräfte in Gesundheitsberufen, insbesondere der Ärztinnen und Ärzte aus sogenannten Drittstaaten wurde durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie den Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes im Rahmen der Anhörung erörtert. Es wurde unter anderem festgestellt, dass sowohl seitens des Ministeriums als auch des Landesverwaltungsamtes gemeinsam mit der Landesärztekammer Thüringen zur Beschleunigung des Verfahrens zahlreiche Maßnahmen ergriffen wurden. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde für die Durchführung des Berufsanerkennungsverfahrens Bundesrecht umzusetzen hat und dabei seine Verantwortung für die berufliche Integration ausländischer Fachkräfte und für den Patientenschutz wahrnehmen muss.

     

    Im Rahmen der abschließenden Beratung der Petition wurde seitens der Landesregierung nochmals darauf hingewiesen, dass dem Petenten zu den von ihm in seiner Petition genannten Schwerpunkten auch bilaterale Gespräche angeboten wurden. Es wurde weiter darauf hingewiesen, dass das Anerkennungsverfahren beim Thüringer Landesverwaltungsamt optimiert werden konnte. Zudem sei die Kenntnisprüfung an die FSU Jena gegeben worden. Für die Organisation der Prüfungstermine wurde die notwendige Personalkapazität geschaffen.

     

    Die Verfahren würden schneller als in der Vergangenheit bearbeitet werden. Konkret wurde dargelegt, dass im Jahr 2018 318 Approbationen und im Jahr 2019 282 Approbationen erteilt worden seien. Die Anzahl der Antragstellungen beim Thüringer Landesverwaltungsamt sei gesunken. Zum Zeitpunkt der Petition habe noch ein Überhang der zu bearbeitenden Anträge aus dem Jahr 2017 bestanden.

     

    Im Jahr 2019 seien etwa 300 Kenntnisprüfungen abgenommen worden. Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde gegenüber dem Petitionsausschuss nochmals dargelegt, dass es erforderlich gewesen sei, das Verfahren beim Landesverwaltungsamt zu überarbeiten. Im Zuge dessen habe es an vielen Stellen Änderungen gegeben, die sich zunächst hätten einspielen müssen. Personell bestehe derzeit beim Thüringer Landesverwaltungsamt kein Engpass.

     

    Im Ergebnis der umfassenden Beratungen hat der Petitionsausschuss die Petition mit diesem Sachstand für erledigt erklärt. Er ist davon ausgegangen, dass die getroffenen Maßnahmen zu einer Verbesserung des Verfahrens führen können. Die Anerkennungsverfahren sind mit großer Verantwortung rechtskonform durchzuführen, um die Voraussetzungen für die verantwortungsvolle ärztliche Tätigkeit mit Blick auf den Patientenschutz sicherzustellen.