Alternativen zum Funkmast in Goldlauter-Heidersbach

Abgeschlossen
639 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Diana Spieker
    aus 98527 Suhl
  • veröffentlicht am
  • 22.06.2016
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 8. Juni 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Nach Ende der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist am 20. Juli 2015 wurde die Petition auf der Petitionsplattform von 642 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet und damit das nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) erforderliche Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht. Da aber Unterschriften von weiteren 1.693 Personen vorgelegt wurden, hat der Petitionsausschuss wegen des erheblichen öffentlichen Interesses beschlossen, eine öffentliche Anhörung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 ThürPetG durchzuführen.

     

    Der Petitionsausschuss hat die öffentliche Anhörung am 27. Oktober 2015 durchgeführt. In Vorbereitung der Anhörung hatte der Petitionsausschuss beschlossen, den Innen- und Kommunalausschuss als zuständigen Fachausschuss nach § 16 Abs. 1 Satz 3 ThürPetG hinzu zu ziehen.

    Im Rahmen der Anhörung haben Frau Keller und weitere Petenten das Anliegen noch einmal öffentlich und direkt gegenüber dem Petitionsausschuss sowie dem Innen- und Kommunalausschuss vorgetragen. Für die Landesregierung haben Vertreter des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, der Staatskanzlei sowie der Stadt Suhl an der Anhörung teilgenommen.

     

    Der um Mitberatung ersuchte Innen- und Kommunalausschuss hat dem Petitionsausschuss in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass die grundlegenden Beschlüsse des Ortsteilrats und des Suhler Stadtrats rechtlich nicht zu beanstanden seien.

     

    Der Petitionsausschuss hat sich in mehreren Sitzungen mit der Petition befasst. Für den Petitionsausschuss war dabei insbesondere von Bedeutung, dass das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie als Denkmalfachbehörde festgestellt hatte, dass die Nähe und die Bauhöhe des geplanten Funkmastes das Erscheinungsbild des Denkmals Heidersbacher Kirche beeinträchtigen. Die für die Erteilung der Baugenehmigung erforderliche Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde stand zunächst noch aus.

     

    In der auf die öffentliche Anhörung folgenden Beratung der Petition im Dezember 2015 teilte die Landesregierung dem Petitionsausschuss mit, dass zwei Tage zuvor die untere Denkmalschutzbehörde die denkmalrechtliche Zustimmung erteilt habe. Zwar sei die untere Denkmalschutzbehörde fachlich an die Stellungnahme der Denkmalfachbehörde gebunden, die denkmalschutzrechtliche Spannungen festgestellt habe, jedoch habe sie im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Belange des Denkmalschutzes gegen sonstige öffentliche Belange abzuwägen. Der Petitionsausschuss teilte die Auffassung der Denkmalfachbehörde, dass von dem Funkmast eine Beeinträchtigung des Denkmals Heidersbacher Kirche ausgehen würde. Er beschloss, die Petition der Landesregierung nach § 17 Nr. 1 b ThürPetG mit der Bitte zu überweisen, den Einzelfall unter Beachtung der Auffassung des Petitionsausschusses erneut zu prüfen und brachte die Erwartung zum Ausdruck, dass die Stadt Suhl sich mit der Erteilung der Baugenehmigung zunächst zurückhalte.

     

    Die Stadt Suhl als Bauaufsichtsbehörde erteilte jedoch bereits knapp zwei Wochen später die Baugenehmigung für den Funkmast.

     

    Die Landesregierung erstattete über die Ausführung des Beschlusses des Petitionsausschusses gemäß § 18 Abs. 1 ThürPetG einen Bericht und erläuterte diesen in einer weiteren Beratung des Ausschusses. Es sei eine erneute Prüfung, diesmal durch die oberste Denkmalschutzbehörde, einschließlich einer Vor-Ort-Begutachtung erfolgt, die nunmehr, anders als bisher, umfassend gewesen sei. Dabei sei die oberste Denkmalschutzbehörde zu der Auffassung gelangt, dass die von der Denkmalfachbehörde in ihrer Stellungnahme geäußerten denkmalschutzrechtlichen Bedenken nicht gegeben seien. Die Entscheidung der Stadt Suhl zur Erteilung der Baugenehmigung sei daher nicht zu beanstanden.

     

    In der abschließenden Beratung brachte der Petitionsausschuss sein Befremden über die Behandlung der Angelegenheit durch die Landesregierung zum Ausdruck. Es äußerte seine Verwunderung darüber, dass, nachdem das Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege denkmalschutzrechtliche Bedenken festgestellt habe, was im Rahmen der öffentlichen Anhörung seitens der Landesregierung auch vorgetragen worden sei, diese Bedenken anschließend von der unteren Denkmalschutzbehörde anderen öffentlichen Belangen untergeordnet worden seien. Das sei für den Ausschusss und die Petenten nicht nachvollziehbar gewesen. Im Rahmen der Anhörung sei vielmehr der Eindruck vermittelt worden, dass durchaus noch begründete Hoffnung bestehe, dass die Errichtung des Funkmastes verhindert werden könne. Umso unverständlicher sei es, wenn eine Prüfung durch die oberste Denkmalschutzbehörde nun im Nachhinein die fachliche Einschätzung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie revidiere.

     

    Der Petitionsausschuss konnte den Bericht der Landesregierung letztlich nur noch zur Kenntnis nehmen und beschloss, die Petition für erledigt zu erklären.