Die Petition wurde am 3. Mai 2021 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und in der sechswöchigen Mitzeichnungsphase mit 14 Mitzeichnungen unterstützt. Da somit das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von der Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu der Petition abgesehen.
Bei der abschließenden Beratung der Petition hat der Petitionsausschuss sowohl die Petitionsbegründung als auch eine vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt.
Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass den Ländern durch die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankerte Bundesnotbremse ab einem Wert von 100 im Prinzip kein Spielraum für ihre Abwägungsprozesse zwischen den Erfordernissen des Infektionsschutzes und den berechtigten Interessen des organisierten Sports bleibt. Darüber hinaus erscheinen weitere Öffnungsschritte für den Sport kaum vorstellbar, wenn sie sich nicht zumindest mittelbar an Inzidenzen orientieren. Sofern in den Corona-Verordnungen der Länder nicht auf konkrete Inzidenzwerte, sondern begrifflich auf das „Infektionsgeschehen“ abgestellt wird, werden die jeweils zuständigen Behörden ihre Entscheidungen bezüglich erforderlicher Einschränkungen auch weiterhin an den regional erhobenen Inzidenzwerten ausrichten, denn diese bieten aktuell die objektivste und verlässlichste Grundlage für das Handeln von Politik und Verwaltung.
Auf Grund der in der Tendenz aktuell thüringenweit sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz werden jedoch seitens des Petitionsausschusses realistische Möglichkeiten gesehen, dass die Landesregierung relativ zeitnah weitere Lockerungen für den Sportbereich beschließt, die dann bei einem konstanten Inzidenzwert unter 100 stufenweise zum Tragen kommen und ganz in Ihrem Sinne liegen könnten.
Mit der Übernahme des wesentlichen Inhalts der Regelung des § 28b Abs. 1 Nr. 6 IfSG in § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO) zum 30. April 2021 dürfte der Petition in Teilen bereits abgeholfen sein, da Kindern bis 14 Jahren seit diesem Zeitpunkt die Sportausübung in 5er Gruppen im Freien auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz mit einem Wert über 100 gestattet ist.