Die für den 4. April 2022 vorgesehene öffentliche Anhörung zu der Petition wird nicht stattfinden. Die Petentin hat mitgeteilt, dass durch die vom Minister für Bildung, Jugend und Sport zwischenzeitlich getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der Erleichterung der BLF 2022 die grundsätzliche Absicht der Einreichung der Petition erfüllt sei. Aus diesem Grund sehe sie die Petition und insbesondere die öffentliche Anhörung nicht mehr als notwendig an.
Die Petentin betrachtet die Petition im Ergebnis als gegenstandslos.