Die Petition wurde am 20. Januar 2020 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und in der 6-wöchigen Mitzeichnungsphase von sieben Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht.
Der Petitionsausschuss hat die Petition unter Einbeziehung einer vom Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK) vorgelegten Stellungnahme in seiner 4. Sitzung am 30. April 2020 abschließend beraten. Im Ergebnis seiner Beratung stellte der Petitionsausschuss fest, dass mit der am 20. Februar 2020 in Kraft getretenen Änderung des § 13 Waffengesetz (WaffG) eine bundesgesetzliche Regelung besteht, nach der es Jagdausübungsberechtigten nunmehr grundsätzlich möglich ist, Schalldämpfer für zu jagdlichen Zwecken zugelassene Langwaffen zu erwerben. Eine nähere Prüfung der zuvor seitens des TMIK gegenüber den zuständigen Waffenbehörden erteilten Hinweise zur alten Rechtslage war damit entbehrlich.
Im Ergebnis beschloss der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren mit diesen Hinweisen zur Sach- und Rechtslage abzuschließen.