Anwendung des Waffenrechts für jagdliche Langwaffen

Abgeschlossen
9 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Wolf-Dieter Albrecht
    aus 07548 Gera
  • veröffentlicht am 20.01.2020
  • 20.07.2020
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 20. Januar 2020 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und in der 6-wöchigen Mitzeichnungsphase von sieben Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht.

     

    Der Petitionsausschuss hat die Petition unter Einbeziehung einer vom Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK) vorgelegten Stellungnahme in seiner 4. Sitzung am 30. April 2020 abschließend beraten. Im Ergebnis seiner Beratung stellte der Petitionsausschuss fest, dass mit der am 20. Februar 2020 in Kraft getretenen Änderung des § 13 Waffengesetz (WaffG) eine bundesgesetzliche Regelung besteht, nach der es Jagdausübungsberechtigten nunmehr grundsätzlich möglich ist, Schalldämpfer für zu jagdlichen Zwecken zugelassene Langwaffen zu erwerben. Eine nähere Prüfung der zuvor seitens des TMIK gegenüber den zuständigen Waffenbehörden erteilten Hinweise zur alten Rechtslage war damit entbehrlich.

     

    Im Ergebnis beschloss der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren mit diesen Hinweisen zur Sach- und Rechtslage abzuschließen.

     

  • 06.04.2020
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 20. Januar 2020 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 7 Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde wurde das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht. Daher wird keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.

     

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.