Anzahl Schulen nicht verkleinern; Klassenobergrenzen

Abgeschlossen
25 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Rainer Zschögner
    aus 07973 Greiz
  • veröffentlicht am 07.03.2016
  • 13.05.2016
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 7. März 2016 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 18. April 2016 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von 25 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

     

    Nach den Feststellungen des Petitionsausschusses gab es bereits einen ersten Kabinettsdurchgang zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes. Darin sollte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport durch Rechtsverordnung ermächtigt werden, Sachverhalte zu bescheiden, die bisher in den Gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und des damaligen Thüringer Kultusministeriums geregelt sind Es sollte nunmehr eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die bisherigen Empfehlungen durch eine Rechtsverordnung regeln zu können. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hatte nach dem ersten Kabinettsdurchgang auch bereits eine Anhörung u.a. mit den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt. Derzeit ist jedoch noch offen, ob im Ergebnis der Anhörung überhaupt ein zweiter Kabinettsdurchgang durchgeführt und der Entwurf der Gesetzentwurf der Landesregierung dem Landtag zugeleitet wird.

     

    Mit diesen Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abgeschlossen.