Aufhebung der Corona-Maßnahmen

Abgeschlossen
53 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Vera Moldenhauer
    aus 07407 Rudolstadt
  • veröffentlicht am 04.05.2020
  • 08.06.2021
    Abschlussbericht

    In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 53 Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht worden ist, wurde keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.

     

    Der Petitionsausschuss hat die Thüringer Landesregierung in die Bearbeitung der Petition einbezogen. Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des insoweit zuständigen Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat er abschließend Folgendes festgestellt:

     

    Entgegen der mit der Petition zum Ausdruck gebrachten Einschätzung handelt es sich bei dem Infektionsgeschehen um eine Pandemie. Der Begriff Pandemie wird definiert als eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit. Im Unterschied zur Epidemie ist eine Pandemie örtlich nicht beschränkt.

     

    Am 12. März 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Covid-19-Ausbruch zur Pandemie erklärt. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits mehr als 20.000 bestätigte Fälle in der europäischen Region registriert. Am 25. März 2020 hat der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Am 21. April 2020 betrugen die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus laut dem Covid-19-Lagebericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Deutschland 143.457 bei 1.785 Neuinfizierten. In Thüringen betrug die Zahl der Infizierten 1.798 bei 13 Neuinfizierten. Es mussten daher die notwendigen Schutzmaßnahmen nicht nur seitens des Bundes, sondern auch seitens des Landes nach §§ 28, 32 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingeleitet werden, solange und soweit es zur Verhinderung der Verbreitung der übertragbaren Krankheit erforderlich ist. Die mit diesem Thema und den entsprechenden Abwägungen befassten Gremien und Experten auch im RKI, die täglich auch in den Medien präsent waren, belegen, dass den entsprechenden Maßnahmen eine fundierte wissenschaftliche Expertise zugrunde lag.

     

    Seit diesem Zeitpunkt hat die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen bzw. Verordnungen erlassen, die unter detaillierter Abwägung der Verhältnismäßigkeit dem jeweiligen Infektions-geschehen angepasst wurden. Eine Übersicht findet sich im Internet unter corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen. Diesen Verordnungen ist zu entnehmen, dass die Landesregierung gerade darauf bedacht war und ist, die Beschränkungen der Bürger auf ein dem Infektionsgeschehen angepasstes notwendiges Maß zu begrenzen. Dies trug dazu bei, dass zunächst nahezu im Wochentakt Änderungen der Verordnungen erfolgten. Gerade dieser umsichtigen Umsetzung von erforderlichen Ma߬nahmen ist es zu verdanken, dass sich längerfristig die Infektionszahlen reduziert haben.