Die Petition wurde am 1. März 2021 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum mit drei Mitzeichnungen unterstützt. Da somit das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von der Durchführung einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.
Im Ergebnis seiner Beratung hat der Petitionsausschuss auf die Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung - 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO -) in der Änderungsfassung vom 18. Februar 2021 verwiesen. Mit Inkrafttreten der Verordnung am 19. Februar 2021 konnten Fahrschulen gemäß § 6 Abs. 2 a für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Fahrerlaubnis wieder geöffnet und betrieben werden, soweit die verantwortliche Person der Fahrschule nach § 5 Abs. 2 der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung - 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO-) ein angepasstes Infektionsschutz¬konzept erstellt, vorhält und auf Verlagen der nach § 2 Abs. 3 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektions¬schutzgesetz (ThürIfSGZustVO) zuständigen Behörde vorlegt.
Da dem Anliegen damit im Ergebnis entsprochen wurde, hat der Petitionsausschuss die Petition gemäß § 17 Nr. 2 a) Thüringer Petitionsgesetz abgeschlossen.