B243n

Abgeschlossen
353 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Klaus Rödiger
    aus 99755 Hohenstein / Obersachswerfen
  • veröffentlicht am 29.03.2021
  • 18.10.2021
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 21. Sitzung am 7. Oktober 2021 abschließend behandelt.

     

    Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung ist zunächst festzustellen, dass mit dem Bau des Knotenpunktes Mackenrode bereits eine Auf- und Abfahrt auf die B 243 errichtet wurde. Im Abschnitt der B 243 im Zuge der Ortsumgehung (OU) Holbach und Günzerode wird es einen weiteren zentralen Knotenpunkt bei Pützlingen geben.

     

    Die B 243 ist im Zielnetz der Bundesfernstraßen in eine Verbindungsfunktionsstufe 1 eingeordnet. Damit ist der Planung der Ortsumgehung gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) eine Entwurfsklasse 1 zugrunde zu legen. Nach diesen Regelungen ist ein Knotenpunkt mit einer Gemeindestraße, die in eine Entwurfsklasse 1 einzustufen wäre (die geforderte Lösung), nicht regelwerkskonform.

     

    Da die gebauten bzw. geplanten Anbindungen an die B 243 als ausreichend angesehen werden, um die Region zu erschließen, ist der Bau eines zusätzlichen Anschlusses der kommunalen Straßen an den Knotenpunkt nicht vorgesehen.

     

    Der Planfeststellungsbeschluss für die Straßenbaumaßnahme B 243 Herzberg-Nordhausen (A 38), 2. Teilabschnitt: östlich Mackenrode-Großwechsungen im Abschnitt OU Holbach und OU Günzerode ist am 12. April 2018 ergangen.

     

    Gegen den Beschluss sind im Rahmen der verfügten Frist keine Klagen eingegangen, so dass die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses eingetreten ist. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat die Beteiligung aller Träger Öffentlicher Belangen und privat Betroffener stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einem Anhörungstermin erörtert und im Gesamtergebnis der Abwägung wurde festgestellt, dass durch die im Beschluss enthaltenen Vorkehrungen und eine auf das Ziel der Minimierung unvermeidbarer Eingriffe ausgerichteten Planung sichergestellt werden konnte, dass keine einzelnen öffentlichen und privaten Interessen in unzumutbarer Weise zurückstehen müssen. Auch in ihrer Gesamtheit betrachtet überwiegen die dem Vorhaben entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belange nicht das öffentliche Interesse an der Realisierung des Vorhabens.

     

    Die befürchtete Zerschneidung der Gemeinde Hohenstein wird vom Petitionsausschuss nicht geteilt; die zur Gemeinde Hohenstein gehörenden neun Ortsteile sind auch nach dem Bau der B 243 mit den OU Holbach und Günzerode in ihrer Erreichbarkeit untereinander nicht schlechter gestellt.

     

    Aus ökologischer Sicht ist festzustellen, dass der Bau der B 243 zu erheblicher Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen führt. Die Bereitschaft der Agrarunternehmen für die Abgabe notwendiger Flächen für den Straßenbau stößt in der Region bereits an ihre Grenzen. Wie auch bei diesem Vorhaben erfolgt daher der Rückbau vorhandener Verkehrsflächen, soweit dies straßenbautechnisch geboten ist und die Erreichbarkeit von Orten bzw. Ortsteilen über das verbleibende Straßennetz ausreichend abgesichert werden kann. Dieser Umstand wurde bei der Planfeststellung der B 243 OU Holbach und Günzerode berücksichtigt und in die Bilanzierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einbezogen.

     

    Im Ergebnis der vorgenannten Ausführungen hat der Petitionsausschuss keinen Handlungsbedarf gesehen.