Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 22. Sitzung abschließend behandelt.
Die Petition wurde antragsgemäß auf der Petitionsplattform veröffentlicht und im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum mit 26 Mitzeichnungen unterstützt. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht, sodass der Petitionsausschuss von der Durchführung einer Anhörung abgesehen hat.
Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) teilte zum Sachverhalt zunächst mit, dass eine tierschutzfachliche Prüfung vor Ort bereits durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Gotha erfolgt sei. Im Ergebnis der Prüfung würden die Haltungsbedingungen nicht den in „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren geforderten Haltungsbedingungen“ für Braunbären entsprechen. Als Grundlage für das weitere Vorgehen habe daher das TMASGFF das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) am 15. Dezember 2020 mit einer fachaufsichtlichen Kontrolle der Bärenhaltung beauftragt, in deren Ergebnis ein Gutachten erstellt werden solle.
Im August 2021 teilte das TMASGFF ergänzend mit, dass die Gutachtenerstellung zwischenzeitlich abgeschlossen sei. Im Ergebnis des Gutachtens empfiehlt der Gutachter die Beibehaltung der Unterbringung der Bärin im Tierpark Gotha, da ein Wechsel des Geheges und eine Vergesellschaftung der Bärin mit anderen Artgenossen aufgrund des hohen Alters nicht in Betracht kämen. Gleichzeitig wurden Hinweise für eine Optimierung der Haltung in Gotha gegeben.
Darüber hinaus habe das TLV die Petition aufgrund der Zielrichtung („Verringerung des Tierleids“) eine fachaufsichtliche Kontrolle des Tierparks Gotha vorgenommen. Festgestellte Mängel und Perspektiven seien in Abstimmung mit dem TLV und dem zuständigen VLÜA Gotha einzeln bewertet worden. Die festgestellten Mängel müssten nunmehr vom Tierpark behoben werden. Eine weitere fachliche Begleitung zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Tierpark Gotha durch das TLV sei vorgesehen.
Bei der abschließenden Beratung der Petition fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass aufgrund der Petition eine umfassende Überprüfung der Tierhaltung der Braunbärin im Tierpark Gotha stattgefunden hat. Darüber hinaus wurde auch die übrige Tierhaltung fachaufsichtlich überprüft. Dabei wurden durchaus Mängel festgestellt, die nunmehr vom Tierpark abgearbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit den vorliegenden Informationen abzuschließen.