Barrierefreie Frauenhäuser in jedem Landkreis und den kreisfreien Städten in Thüringen

Abgeschlossen
19 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Nancy Frind
    aus 99423 Weimar
  • veröffentlicht am 25.05.2021
  • 19.06.2023
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen des Petitionsverfahrens die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. In einer ersten Beratung im Jahr 2021 beschloss der Petitionsausschuss, die Petition den Fraktionen des Thüringer Landtags zur Kenntnis zu geben, damit sie bei den Haushaltsberatungen Berücksichtigung finden konnte. Im Weiteren hat der Petitionsausschuss den Ausschuss für Soziales, Arbeit Gesundheit und Gleichstellung und den Haushalts- und Finanzausschuss hinsichtlich der Petition um Mitberatung ersucht.

    Neben den Argumenten der Petition wurden die Empfehlungen beider Ausschüsse und die Stellungnahmen der Landesregierung in der abschließenden Beratung berücksichtigt.

    Im Ergebnis seiner Beratung ging der Petitionsausschuss von Folgendem aus:

    Es besteht Einigkeit darüber, dass Hilfsangebote für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen so barrierearm wie möglich ausgestattet und schnell erreichbar sein müssen.

    Die Organisation und Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen ist derzeit so geregelt, dass es zunächst unmittelbar in der Verantwortung der Träger der Schutzeinrichtungen liegt, diese barrierefrei einzurichten. Das Fachreferat im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) sowie die Beauftragte der Landesregierung für die Gleichstellung von Mann und Frau stehen diesbezüglich seit langem mit den Frauenhäusern und den Frauenschutzwohnungen sowie der LAG Thüringer Frauenhäuser und dem Paritätischen Thüringen im fachlichen Austausch.

    Um eine dauerhafte Barrierefreiheit zu erreichen, wäre unter den derzeitigen Bedingungen im Rahmen der Evaluierung der Thüringer Frauenhausförderungs-Verordnung die Einführung einer Regelung denkbar, dass eine Landesförderung künftig nur in Betracht kommt, wenn die Frauenschutzeinrichtung barrierefrei ausgestaltet ist. Für die bisher geförderten Einrichtungen könnte in der Verordnung eine Übergangsfrist vorgesehen werden, in der die Barrierefreiheit dann nachgeholt werden kann. Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit folgt bereits aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Landesregierung wies darauf hin, dass es zur Herstellung der Barrierefreiheit eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten gibt, die die Träger in Anspruch nehmen können.

    Die Feststellung, dass in Thüringen nicht alle Landkreise Frauenhäuser vorhalten, ist bei der einrichtungsbezogenen Betrachtung richtig. Andererseits ist festzustellen, dass sich alle Landkreise und kreisfreien Städte an Schutzeinrichtungen beteiligen.

    Hinsichtlich der Forderung, die Frauenhäuser in Thüringen finanziell und personell besser auszustatten, wird auf Folgendes hingewiesen:

    Unabhängig vom strukturellen Grundsatz, Verantwortung zur Vorhaltung von Schutzplätzen, obliegt es zunächst den Trägern von Schutzeinrichtungen im Rahmen ihrer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, operativ, personell und betriebswirtschaftlich die für ihre Schutzeinrichtung anfallenden Kosten und deren Finanzierung zu kalkulieren. Bei der Finanzierung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

    In Thüringen existiert keine rechtliche Grundlage, die die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte zur Vorhaltung von einer bestimmten Anzahl an Kapazitäten in Frauenschutzeinrich­tungen verpflichten. Hier bedarf es einer verbindlichen Klärung der Zuständigkeiten sowie der Prüfung einer möglichen landesgesetzlichen Regelung. Parallel dazu ist die Diskussion auf Bundesebene um einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz zu berücksichtigen.

    Die Überlegungen werden in jedem Fall fortgesetzt und maßgeblich wird sein, ob die jeweils Entscheidungsverantwortlichen bereit sind, die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzu­stellen.

    So sah der Haushalt 2022 neben der regulären Förderung der Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen gemäß der Frauenhausförder-Verordnung erstmalig eine Förderung von zusätzlichen Fachkräften zur Beratung und Unterstützung bei geschlechterspezifischer und intersektioneller Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention vor.

    Im Jahr 2020 wurde ein Bundesinvestitionsprogramm aufgelegt. Auch die Thüringer Gleichstellungsbeauftragte sucht nach Wegen, um das Ziel der Barrierefreiheit in diesem besonders sensiblen Bereich des Gewaltschutzes zu erreichen. Bei der Aufnahme von schwerbehinderten Frauen in Frauenhäuser sind andere Kompetenzen und ein höherer Betreuungsbedarf notwendig. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte seien im Haushalt Gelder vorgesehen worden, damit Frauenhäuser mehr Personal anfordern können. Die Gleichstellungsbeauftragte des Freistaats Thüringen und das zuständige Referat im TMASGFF haben die Umsetzung der Barrierefreiheit wiederholt bei verschiedenen Anlässen thematisiert. Eine Zusammenarbeit mit der Leiterin der Servicestelle für barrierefreies Bauen beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wurde etabliert. Gemeinsam mit den kommunal Zuständigen soll nach Wegen gesucht werden, die Frauenhäuser bei der Beantragung über das Bundesinvestitions-Programm zu unterstützen, da das Antragsverfahren sehr kompliziert sei. Ggf. müsse eine Vereinfachung des Verfahrens angestrebt werden.

    Durch den Thüringer Landtag wurde am 6. Mai 2021 die Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen und es ist vorgesehen, den Aktionsplan noch in dieser Legislaturperiode zu erstellen.

    An der Umsetzung der Istanbul-Konvention wird in den nächsten Monaten und Jahren weiterhin gearbeitet werden müssen. Die mit der Petition hierzu gestellten Forderungen und Anregungen, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit bei Frauenhäusern, können von den Verantwortlichen aufgenommen und weitergeführt werden. Die Petition wurde gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz mit diesen Informationen abgeschlossen.

  • 10.08.2021
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 25. Mai 2021 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 61 Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.