Zum Inhalt springen

Bearbeitung von Beihilfeanträgen thüringer Beamter , Pensionären und Leistungsempfängern

Mitzeichnen noch 42 Tage
4 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Bernd Arndt
    aus 99947 Bad Langensalza
  • veröffentlicht am 21.09.2026
  • noch 42 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Petition an den Thüringer Landtag

Betreff: Petition zur Behebung der schwerwiegenden Verzögerungen bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen durch das Landesamt für Finanzen (TLF)



Wie wird die Petition begründet?

Petition an den Thüringer Landtag

Der Thüringer Landtag möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern, umgehend wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die anhaltend schleppende und unzumutbar lange Bearbeitung von Beihilfeanträgen für Thüringer Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger dauerhaft zu beheben.

Ziel muss es sein, die Bearbeitungszeiten auf ein rechtlich und sozial verträgliches Maß (maximal zwei bis drei Wochen) zu senken, den bestehenden Antragsstau abzubauen und eine verlässliche Struktur für die Zukunft zu schaffen.

Begründung

Die Bearbeitung von Beihilfeanträgen in Thüringen durch das zuständige Landesamt für Finanzen überschreitet seit geraumer Zeit regelmäßig jedes vertretbare Maß. Wartezeiten von mehreren Wochen oder gar Monaten sind mittlerweile keine Ausnahme, sondern strukturelle Realität. Dies führt zu einer massiven Belastung der Betroffenen, die aus folgenden Gründen nicht länger hinnehmbar ist:

  • Verstoß gegen die Fürsorgepflicht: Gemäß § 45 BeamtstG hat der Dienstherr eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bediensteten und deren Familien. Dieser Pflicht wird nicht im Ansatz Genüge getan, wenn kranke oder genesende Beschäftigte sowie Pensionäre monatelang auf die Erstattung zustehender Gelder warten müssen.
  • Unzumutbare finanzielle Vorleistung: Durch die langen Bearbeitungszeiten werden Beihilfeberechtigte gezwungen, erhebliche Geldbeträge für Arzt-, Klinik- oder Medikamentenkosten über Monate hinweg privat vorzustrecken. Insbesondere für Familien, untere Besoldungsgruppen und Versorgungsempfänger führt dies zu existenziellen finanziellen Engpässen oder treibt Betroffene in die ungeplante Verschuldung (Dispositionskredite).
  • Psychische und gesundheitliche Belastung: Die Sorge um die Begleichung hoher medizinischer Rechnungen verzögert im schlimmsten Fall notwendige Folgebehandlungen, da Betroffene aus Angst vor weiteren Kosten Arztbesuche aufschieben. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Gesundheitsfürsorge.
  • Attraktivität des öffentlichen Dienstes: Ein moderner und attraktiver öffentlicher Dienst zeichnet sich durch eine verlässliche soziale Absicherung aus. Die aktuellen Zustände beschädigen das Vertrauen in den Thüringer Landesdienst nachhaltig.

Die bisherigen Erklärungen (wie hoher Krankenstand, Softwareumstellungen oder Urlaubszeiten) dürfen nicht dauerhaft als Entschuldigung für ein strukturelles Behördenversagen herangezogen werden. Wenn die Digitalisierung (z. B. über Beihilfe-Apps) nicht zu einer spürbaren Entlastung führt, müssen umgehend personelle Aufstockungen, vereinfachte Abschlagszahlungen bei hohen Rechnungssummen oder bürokratische Entlastungsverfahren (z. B. temporäre Pauschalerstattungen bei Routineanträgen) geprüft und umgesetzt werden.

Ich bitte den Petitionsausschuss daher nachdrücklich, sich dieser Problematik anzunehmen und im Sinne der Thüringer Landesbediensteten und Pensionäre zu intervenieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Arndt

Bad Nauheimer Straße 3a

99947 Bad Langensalza

24.05.2026


Verteilung der digitalen Mitzeichnungen