Der Petitionsausschuss hat am 20. Juli 2020 zu der Petition eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Als zuständige Fachausschüsse wurden der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz um Mitberatung ersucht und zu der Anhörung hinzugezogen.
Der Petitionsausschuss hat die Petition im weiteren Verlauf in mehreren weiteren Sitzungen beraten und sich durch die Landesregierung jeweils über den Stand der Planungen berichten lassen.
In der Anhörung und auch im Rahmen der Mitberatung durch die Fachausschüsse ergaben sich für den Petitionsausschuss erhebliche Zweifel, ob die Anlage eines Golfplatzes unter Beachtung von Vorkehrungen, die verhindern, dass der Lebensraum mit seiner einmaligen Artenvielfalt nicht nachhaltig geschädigt wird, überhaupt möglich ist bzw. ein Golfplatz, der so angelegt ist, dass er die Erfordernisse des Naturschutzes auf der Schuderbachswiese erfüllt, hinreichend attraktiv und wirtschaftlich zu betreiben ist. Weitere Bedenken ergaben sich aus dem Umstand, dass sich ein Teil der fraglichen Fläche in der Trinkwasserschutzzone II befindet.
Angesichts der erheblichen naturschutzfachlichen Bedenken, die im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans auch von der zuständigen Naturschutzbehörde geäußert wurden, und der zweifelhaften Wirtschaftlichkeit einer Reaktivierung des Golfbetriebs war es für den Petitionsausschuss unverständlich, dass die Stadt Oberhof dennoch zunächst an den Planungen festhielt. Er bat in diesem Zusammenhang auch einen Vertreter der mit den Planungen beauftragten LEG um die Teilnahme an einer Sitzung.
Im weiteren Verlauf ließ sich der Ausschuss auch ein von der LEG in Auftrag gegebenes Gutachten zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des geplanten Golfplatzes vorlegen. Die naturschutzrechtlichen Bedenken konnten auch im weiteren Planungsverfahren nicht vollständig ausgeräumt werden, so dass im Februar 2023 die zuständige untere Naturschutzbehörde der LEG mitteilte, dass aufgrund der vorliegenden Unterlagen derzeit fachlich eingeschätzt werde, dass die mit der Errichtung und dem Betrieb eines Golfplatzes auf der Schuderbachswiese in Oberhof einhergehende Zerstörung bzw. erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschütztem Borstgrasrasen und Bergwiese durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen nicht ausgeglichen werden kann und daher auch keine Ausnahme von den Verbotsvorschriften für die gesetzlich geschützten Biotope nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Aussicht gestellt werden kann. Aus naturschutzfachlicher Sicht sei daher eine Weiterverfolgung der Planungen für die Schuderbachswiese nicht zu empfehlen.
In der abschließenden Beratung der Petition teilte die Landesregierung schließlich mit, dass im Wege einer Änderung des Entwurfs des Flächennutzungsplans, der im Februar 2024 öffentlich ausgelegt wurde, die Schuderbachswiese als Landwirtschafts- und Waldfläche ausgewiesen sei. Sofern der Flächennutzungsplan in dieser Form beschlossen werde, wäre es nicht mehr möglich, durch Bebauungsplan eine Nutzung als Golfplatz vorzusehen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans bringe die Stadt Oberhof als Trägerin der Planungshoheit zum Ausdruck, dass sie an diesem Planungsziel des Bebauungsplans „Schuderbachswiese“ nicht mehr festhalte. Auch der Bürgermeister habe geäußert, dass mit der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans die Planung für einen Golfplatz auf der Fläche nicht weiterverfolgt werde. Ein Kaufangebot der Stiftung Naturschutz Thüringen für die Wiese werde derzeit geprüft. Mit einer Übernahme der Schuderbachswiese durch die Stiftung wäre die fachgerechte Pflege des Biotops endgültig gesichert.
Der Petitionsausschuss hat abschließend festgestellt, dass mit der Aufgabe der Planungen für einen Golfplatz im Bereich der Schuderbachswiese dem Anliegen des Petenten entsprochen werden konnte und hat daher die Petition für erledigt erklärt.