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Bezahlbare Pflege sichern

Abgeschlossen
5 Mitzeichnungen
  • Ausbildung & Beruf, Gesundheit & Soziales
  • Keine Region
  • eingereicht von Matthias Neumann
    aus 97084 Würzburg
  • veröffentlicht am 29.09.2025
  • 16.07.2026
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 16.07.2026
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen. 

    Im Ergebnis der Prüfung ist Folgendes festzustellen:

    Die Problematik der steigenden Eigenanteile sowie andere versorgungsrelevante Fragen beschäftigen auch den Freistaat Thüringen. Der Weiterentwicklung der Thüringer Pflegelandschaft hat das TMSGAF daher ab der zweiten Hälfte des Jahres 2023 im Rahmen der Werkstatt „Zukunft.Gesundheit.Thüringen.2030“ (Zukunftswerkstatt) eine Workshop-Reihe mit dem Thema „Pflege“ gewidmet. Ziel dieser Workshop-Reihe war es, aktuelle Herausforderungen in einem breit angelegten, partizipativen Prozess aller beteiligten Akteure zu diskutieren und gemeinsame Lösungsansätze auszuloten.

    An den Workshops haben gemeinsam mit dem Ministerium Vertreterinnen und Vertreter von Pflegeeinrichtungen und deren Trägerverbänden, der Landesverbände der Pflegekassen, der Gewerkschaften, der Berufsverbände der professionell Pflegenden sowie der Kommunen, der Seniorenvertretung und der Interessenvertretung von pflegenden Angehörigen teilgenommen. 

    Nach dem Abschluss der Workshop-Reihe haben sich themenspezifische Arbeitsgruppen gebildet, die sich der Erarbeitung eines Thüringer Pflegeentwicklungsplanes gewidmet haben. Dieser Plan soll Ziele und Vorhaben der Thüringer Pflegepolitik als Empfehlung der Fachebenen der Akteure in der Pflege an die jeweiligen Entscheidungsgremien aufzeigen. Der Thüringer Pflegeentwicklungsplan ist in folgende einzelne Handlungsfelder untergliedert:

    • Stärkung von pflegebedürftigen Menschen und pflegenden Angehörigen
    • Stärkung der Pflegestrukturen
    • Stärkung der Pflegeberufe
    • Stärkung von Menschen mit einer demenziellen Erkrankung
    • Stärkung von innovativen Versorgungsstrukturen

    Drei weitere Handlungsfelder haben sich speziell mit Forderungen Thüringens an den Bund für eine personenzentrierte und bedarfsangemessene Pflegeversicherung beschäftigt. Dabei handelt es sich um folgende Handlungsfelder:

    • Eckpunkte für ein personenzentriertes, pflegefachliches Leistungssystem
    • Eckpunkte für eine zukunftssichere und gerechte Finanzierung der Pflegeversicherung
    • Eckpunkte für eine effektive Entlastung von pflegenden Angehörigen

    Die vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen stehen in Übereinstimmung mit dem Regierungsvertrag zwischen CDU, BSW und SPD.

    Am 22. Juli 2025 wurde der Thüringer Pflegeentwicklungsplan gemeinsam mit einer Thüringer Erklärung für eine Pflegereform an den Bund veröffentlicht. Das Papier bündelt 78 Maßnahmevorschläge in 12 Handlungsfeldern, die gemeinsam mit einer Vielzahl von Fachakteuren im Rahmen eines partizipativen Prozesses erarbeitet wurden. Die Empfehlungen richten sich an Institutionen aus allen Bereichen der Pflege – darunter auch Vertretungen pflegender Angehöriger, Berufsverbände, Pflegeeinrichtungen, Trägerverbände, Pflegekassen und Kommunen – und sollen die Pflegeversorgung in Thüringen nachhaltig verbessern.

    Die ersten drei Handlungsfelder enthalten Kurzfristmaßnahmen, mit deren Umsetzung bereits im September 2024 begonnen wurde. Es folgen fünf Handlungsfelder mit Empfehlung für die laufende 8. Legislaturperiode des Thüringer Landtags. Die letzten vier Handlungsfelder richten sich als „Thüringer Erklärung an die Bundesregierung“ direkt an den Bund. Ziel ist es, die dringend benötigte bundesrechtliche Reform anzustoßen. 

    Die „Thüringer Erklärung“ wurde am 22. Juli 2025 an die Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Darüber hinaus wird sie über die Arbeits- und Sozialministerkonferenz sowie den Zukunftspakt Pflege in die Bundesdebatte eingebracht. 

    Die Landesregierung teilt mit, dass es beabsichtigt ist, den Prozess des Thüringer Pflegeentwicklungsplanes in gesetzlicher Form (Thüringer Pflegeentwicklungsgesetz) zu verstetigen, so dass sich auch künftige Landesregierungen regelmäßig mit Zielen und Vorhaben der Pflegepolitik in Thüringen aktiv beschäftigen. Dies würde dem Anliegen der Petition nach einer Pflegereform auf Landesebene entsprechen. 

    Außerdem ist durch die gemeinsame Erarbeitung des Thüringer Pflegeentwicklungsplanes und der vorangegangenen Werkstattphase im Rahmen der Workshop-Reihe ein Pflegenetzwerk auf Landesebene entstanden. 

    Grundlegend ist jedoch festzustellen, dass die Frage des Sozialgesetzbuches – Elftes Buch (SGB XI) – also auch die steigenden Kosten der Pflege – in Bundeszuständigkeit liegen. Die Länder haben hier keine Möglichkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen im SGB XI zu ändern. 

    Derzeit finden Überlegungen und Bestrebungen auf Bundesebene zur zukunftssicheren Finanzierung der Pflegeversicherung statt. Der Bund hat für das Jahr 2026 eine große Pflegereform angekündigt. Am 7. Juli 2025 fand die konstituierende Sitzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ statt. 

    Der Freistaat Thüringen nimmt seit Mitte Juli 2025 regelmäßig an den Facharbeitsgruppen teil und bringt sich fachlich ein.

    Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat am 13.10.2025 auf Ebene der Landesminister*innen und Senator*innen die ersten Zwischenergebnisse der Fachebene für eine stabile, verlässliche und zukunftsfähige Soziale Pflegeversicherung erörtert und beschlossen. Eine Übersicht findet sich auf der Website des BMG (https://www.bundesgesundheitministerium.de/presse/pressemitteilungen/b-l-ag-zukunftspakt-pflege-pm-13-10-25.html). Im Weiteren verweist das TMSGAF auf öffentlich zugängliche Papiere „Beschluss Zukunftspakt Pflege (Ministerebene)“, „Arbeitsaufträge Zukunftspakt Pflege (Ministerebene)“ sowie „Sachstandsbericht für die 2.Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“. 

    Durch das TMSGAF wird folgendes Ziel formuliert:

    Pflegebedürftige sollen künftig nur noch einen festen, verlässlichen Eigenanteil zahlen. Alles, was darüber hinausgeht, soll die Pflegeversicherung übernehmen. Das ist der Kern des so genannten Sockel-Spitze-Tauschs, für den sich Thüringen stark macht. Bisher funktionierte das System genau umgekehrt. Die Pflegekassen zahlen nur einen Teil, während die Betroffenen mit steigenden Kosten alleingelassen werden. Das ist nicht gerecht und führt viele an ihre finanziellen Grenzen. 

    Durch das TMSGAF wird daher ausdrücklich begrüßt, dass sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe darauf verständigt hat, verschiedene Modelle zur Begrenzung der Eigenanteile weiter zu prüfen. Thüringen wird sich dabei zukünftig mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Pflege bezahlbar, gerecht und zukunftsfest bleibt. 

    Der Petitionsausschuss hat  die Petition gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) mit diesen Informationen abgeschlossen. Weiter beschloss der Petitionsausschuss die Petition den Fraktionen des Thüringer Landtags gemäß § 17 Nr. 6 ThürPetG zur Kenntnis zu geben, da es diesen obliegt ggf. parlamentarische Initiativen zu ergreifen.

     

     

  • 01.12.2025
    Zwischenbericht

     

    Die Petition ist am 29. September 2025 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden.

    In dem sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition von 5 Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das für die öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 11.11.2025
    Statusänderung zu In Beratung
  • 29.09.2025
    Statusänderung zu Mitzeichnen