Das vom Petitionsausschuss im Rahmen des Petitionsverfahrens beteiligte Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) teilte zur Petition mit, in dem Schutz der Wildbienen ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Erträge von Obst, Gemüse und Ackerfrüchten zu sehen. Eine gesetzliche Verpflichtung, welche den Kommunen vorgibt, Brachflächen auf Friedhöfen zum Zwecke des Naturhaushalts freizuhalten bzw. anzulegen, existiere derzeit nicht. Das Thüringer Bestattungsgesetz sehe eine solche gesetzliche Verpflichtung nicht vor. Derzeit prüfe das TMUEN, inwieweit eine entsprechende Regelung im Rahmen der Novellierung des Thüringer Naturschutzgesetzes aufgenommen werden könnte.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner abschließenden Beratung, die Petition dem fachlich zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz (AfUEN) nach § 17 Nr. 5 ThürPetG als Material zu überweisen. Die Mitglieder des Fachausschusses werden dadurch in die Lage versetzt, das grundsätzlich unterstützenswerte Anliegen in die Ausschussarbeit mit einzubeziehen.