Die Petition wurde am 8. Juni 2020 auf der Petitionsplattform veröffentlicht. In dem sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum konnte die Petition nur sechs Mitzeichnung verzeichnen. Da damit das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz festgesetzte Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von der Durchführung einer öffentlichen Anhörung abgesehen.
Der Petitionsausschuss hatte die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu Ihrer Petition Stellung zu nehmen. In seine Beschlussfassung hat der Ausschuss die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport einbezogen.
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass es sich bei der BLF nicht um eine Abschlussprüfung handelt, sondern um eine besondere Form der Leistungsfeststellung, die innerhalb des zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufe 10 im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in verschiedenen Fächern absolviert wird.
Ziel der BLF ist nicht alleinig der Erwerb eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschlusses, sondern vor allem der Nachweis des Lernstandes der Schülerinnen und Schüler, der einerseits einem erfolgreichen Durchgang durch die Einführungsphase (Klassenstufe 10) entspricht und andererseits einen erfolgreichen Durchgang durch die Qualifikationsphase (i.d.R. Klassenstufen 11 und 12) erwarten lässt.
In der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I werden zudem die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse, insbesondere des Mittleren Schulabschlusses und der Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, geregelt. In der Vereinbarung heißt es: „Am Gymnasium kann am Ende der Jahrgangsstufe 10 nach den Bestimmungen der Länder der Mittlere Schulabschluss oder ein ihm gleichgestellter Abschluss erworben werden. (…) Die Abschlüsse und Berechtigungen (…) werden gegenseitig generell anerkannt.“
Das Verfahren in den Ländern im Umgang mit der Zuerkennung des Mittleren Abschlusses ist unterschiedlich:
Die Vergabe des Mittleren Schulabschlusses am Gymnasium erfolgt durch alleinige Versetzung in die Qualifikationsphase in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen und Thüringen erfolgt die Vergabe des Mittleren Schulabschlusses durch Berücksichtigung einer gesonderten Leistungsfeststellung. In Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen legen die Schülerinnen und Schüler bei etwaiger Versetzungsgefährdung für das Erreichen des Mittleren Schulabschlusses eine zusätzliche, gesonderte Leistungsfeststellung ab.
Das heißt, ein größerer Teil Länder vergibt den Realschulabschluss mit der Versetzung, andere sehen Prüfungen oder prüfungsähnliche Leistungskontrollen vor, andere prüfen „nur“ Schülerinnen und Schüler mit schwachen Leistungen.
Entsprechend der „Vereinbarung über Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10)“ vom 4. Dezember 2003 sieht es die KMK „(…) als zentrale Aufgabe an, die Qualität schulischer Bildung, die Vergleichbarkeit schulischer Abschlüsse sowie die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu sichern. Bildungsstandards sind hierbei von besonderer Bedeutung (…) Die Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss werden als abschlussbezogene Regelstandards definiert. (…) Bildungsstandards greifen allgemeine Bildungsziele auf und benennen Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler bis zu einer bestimmten Jahrgangsstufe an zentralen Inhalten erworben haben sollen. (…) Sie konzentrieren sich auf Kernbereiche eines Faches.“ Die KMK hat Standards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), Biologie, Chemie und Physik beschlossen. Diese sind in den Thüringer Lehrplan implementiert und bestimmen auch die Inhalte der besonderen Leistungsfeststellungen.
Über die BLF wird in Thüringen durchaus kontrovers diskutiert. Grundsätzlich sind in der Diskussion zwei Positionen erkennbar. Einerseits wird argumentiert, dass jede Schülerin und jeder Schüler nach erfolgreicher Absolvierung der 10. Klasse über einen Realschulabschluss verfügen soll. Befürworter sehen hingegen in der BLF aber auch eine gute Möglichkeit für künftige Abiturientinnen und Abiturienten, wichtige Prüfungserfahrung in Vorbereitung auf das Abitur zu sammeln.
Bei der Novellierung des Thüringer Schulgesetzes im Juni 2019 wurde entschieden, an der BLF festzuhalten. Die „Durchführungsbestimmungen zur Thüringer Oberstufe am Gymnasium, an der Gemeinschaftsschule, an der Gesamtschule, am beruflichen Gymnasium und am Kolleg“, die im Mai 2019 überarbeitet wurden, halten ebenfalls an der BLF fest. Änderungen diesbezüglich sind zurzeit nicht vorgesehen.