Brenntage 2016 Petition Nr. E-503/14

Abgeschlossen
15 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Martin Halt
    aus 99765 Heringen/Helme OT Heringen
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Brenntage in Thüringen nach dem Auslaufen der "ThürPflanzAbfV"vom 02.März 1993 nicht total abschaffen

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Brenntage in Thüringen nach dem Auslaufen der "ThürPflanzAbfV"vom 02.März 1993 nicht total abschaffen

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Umweltministerium

Wie wird die Petition begründet?

Offener Brief: Thüringer Umweltministerium; Thüringer Landtag Sehr geehrte Frau Minister Anja Siegesmund , sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Thüringer Landtages, ich bin 67 Jahre alt und wohne in Heringen/Helme. Seit kurzer Zeit habe ich Gewissenskonflikte, ob ich noch in diesem Jahr meinen frischen Obstbaumschnitt verbrenne. Das liegt daran, dass ich am 02.10.2015 in der Tageszeitung „TA“ las, dass das Umweltministerium ein totales (!?) Verbot (mit Ausnahmen!?) des Verbrennens von Baum- und Strauchschnitt (genannt Gartenabfälle) ab 2016 erlassen hat. Wenn Sie gestatten, schreibe ich Ihnen meine kleine Geschichte auf: Ich besitze einen Obstgarten mit ca. 1,7 a Fläche, er liegt weit außerhalb der Stadt Heringen und war bis in die 50. Jahre Ackerland. Es stammt von meinen Großeltern. In den 50. Jahren wurden von denen auf diesem Ackerland ca. 50 Obstbäume und auch Beerensträucher angepflanzt. Auch die Nachbarn und viele andere im Ort pflanzten in dieser Zeit an. Die Großeltern und Eltern wollten sich selbst versorgen und einen kleinen Nebenverdienst in der DDR haben und lieferten (wie alle) ungespritztes Bio- Obst mit Handwagen in den OGS Sammelstellen ab. Die Bäume und Sträucher wurden jährlich verschnitten, um altes Holz zu entfernen und neues tragendes Holz treiben zu lassen. Der Baumschnitt trocknete bis zum Frühjahr aus und bot Wildtieren Nahrung und Schutz(Hasen, Vögel, Igel u.a.)Ich wuchs damit auf und 1990 übernahm ich den Obstgarten. Nach der Wende änderte sich alles rasant. Die OGS- Annahmestellen wurden geschlossen, Der Handel bietet Äpfel aus Südamerika und anderen Erdteilen an (ökologisch?). Heimische Äpfel brauchte niemand mehr. Heimische Großerzeuger (LPG Heringen) holzten ihre größeren Plantagen ab. Im Laufe der Zeit reduzierte nicht nur ich den in den Jahren gewachsenen Bestand an Obstgehölz im Obstgarten. Dennoch fällt jährlich viel mehr Baumschnitt an als in einer keinen Kleingartenparzelle eines Kleingärtners in den Städten. Es ist nicht möglich den anfallenden Baumschnitt wie angedacht zu „Sammelstellen“ , zu „Brauchtumsfeuern“ oder zu „Biomasseheizkraftwerken“ zu bringen, dazu bräuchte ich einen LKW, den ich nicht habe. Anderseits wären die Sammelstellen zu klein und sogar Überlastet angesichts der anfallenden Mengen. Mit dem „totalen" Verbot zum Verbrennen wird von einem Extrem in eine anderes gefallen. Alternativen gibt es wohl nicht? Hier nur drei Vorschläge von mir: 1. Das Land Thüringen finanziert die örtlichen Sammelstellen. Diese holen kostenlos Baumschnitt von den Bürgern ab, so dass das Material in Biomasseheizkraftwerken zu Erzeugung von Energie verwendet werden kann. 2. Die Brenntage von Baum- und Strauchschnitt werden von 4 Monaten im Jahr (2 im Frühjahr/ 2 im Herbst) auf einen Monat im Frühjahr reduziert. Nachteil: Das Material geht den Biomasseheizkraftwerken verloren. Die „Umweltbelastung“ bleibt. Vorteil: Die Wildtiere haben Schutz und Nahrung im Winter. Die Rauch und Geruchsbelästigungen werden auf ¼ reduziert. 3. Es wird die Möglichkeit beider Alternativen geprüft und angeboten. Falls es für die Politik keine Alternative gibt möchte ich mit einem Zitat meine Vorschläge beenden: „Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun.“ Mit freundliche Grüßen Martin Halt

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die o.g. Verordnung sollte nicht in ein totales verbot übergehen, sondern so modifiziert werden , dass alle Betroffenen geholfen wird .

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen