Bürgerbeteiligung beim Neuen Bauhaus-Museum Weimar

Abgeschlossen
14 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Hans-Jörg Röhrich
    aus 99423 Weimar
  • veröffentlicht am
  • 06.11.2015
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 11. Mai 2015 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist von 14 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Damit war das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz) nicht erreicht.

     

    Unabhängig von der Veröffentlichung der Petition hat der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. Nach der Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Kommunales sind die Bescheide der Stadt Weimar über die Zurückweisung der Anträge auf Zulassung eines Bürgerbegehrens vom 18. März 2014 und

    17. März 2015 bestandskräftig geworden. Der Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens vom

    23. August 2014 wurde von der Stadt Weimar mit Bescheid vom 18. September 2014 zurückgewiesen. Hiergegen haben die Antragsteller am 18. November 2014 Klage erhoben. Das Verwaltungsgericht Weimar hat in diesem Verfahren darauf hingewiesen, dass die Klage aussichtslos erscheine, da das Bürgerbegehren auf ein gesetzwidriges Ziel im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 8 Thüringer Kommunalordnung gerichtet und damit unzulässig sein dürfte.

     

    Für den Petitionsausschusses waren hieraus keine Umstände ersichtlich, aus denen sich ein rechtswidriges Verhalten der Stadt Weimar ergibt. Er hat deshalb beschlossen, die Petition mit dem Hinweis auf die Bestandskraft der Bescheide der Stadt Weimar vom 18. März 2014 und

    17. März 2015 sowie das anhängige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Weimar

    gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.