Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 27. Sitzung am 3. März 2022 beraten. Es bestand Einvernehmen, die Petition mit einem inhaltlichen Votum zuständigkeitshalber an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abzugeben.
Dementsprechend hat der Petitionsausschuss die Petition gemäß § 17 Nr. 4 Thüringer Petitionsgesetz an den Deutschen Bundestag weitergeleitet.