Das Gewerbegebiet URB638 ist Anlass, die Projektplanungen der LEG Thüringen stärker an die klimatische Vorsorge und die Bewahrung der Ressource Boden zu binden

Abgeschlossen
1622 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Robert Bednarsky
    aus 99084 Erfurt
  • veröffentlicht am 08.12.2020
  • 18.01.2022
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde auf der Petitionsplattform von 1.621 Unterstützern mitgezeichnet. Das für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung erforderliche Quorum von 1.500 Mitzeichnungen wurde somit erreicht. Außerdem haben die Petenten Unterschriftenlisten mit 2.260 Unterschriften eingereicht.

     

    Der Petitionsausschuss hat den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (AfWWDG), den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (AfILF) und den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz (AfUEN) als zuständige Fachausschüsse um Mitberatung ersucht.

     

    Am 19. April 2021 fand zu der Petition eine öffentliche Anhörung statt. Zu der Anhörung wurden die mitberatenden Fachausschüsse hinzugezogen.

     

    Die mitberatenden Fachausschüsse haben die Petition jeweils in mehreren ihrer Sitzungen beraten.

     

    Als Ergebnis der Mitberatung empfahl der AfUEN, die Landesregierung zu bitten,

     

    a) im Rahmen der Fachaufsicht sowie der Beteiligung von Behörden und Gesellschaften des Landes an kommunalen Planungsvorhaben darauf hinzuwirken, dass bei planerischen Vorhaben stärker bzw. vorrangig Möglichkeiten der Alt- bzw. Brachflächensanierung oder Revitalisierung geprüft werden und Planungen auf der „grünen Wiese“ nur noch verfolgt werden, wenn keine solchen Alternativen möglich oder vorhanden sind;

    b) die Richtlinien der GWR-Förderung dahingehend zu überprüfen und zu novellieren, dass diese Mittel vorrangig zur Revitalisierung von Brachflächen oder Altstandorten Verwendung finden.

     

    Der AfILF hat als Beratungsergebnis empfohlen, die Landesregierung zu bitten,

     

    a) die Grundlage zu schaffen, um dem Schutz der Ressource Boden bereits bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne ein höheres Gewicht zukommen zu lassen;

    b) die Tätigkeitsgrundsätze der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen dahingehend zu novellieren, dass sie bei planerischen Vorhaben stärker bzw. vorrangig Möglichkeiten der Alt-bzw. Brachflächensanierung oder Revitalisierung prüft und Planungen auf der „grünen Wiese“ nur noch verfolgt, wenn keine solchen Alternativen möglich oder vorhanden sind, was besonders zu begründen sei;

    c) die Richtlinien der GWR-Förderung dahingehend zu überprüfen und zu novellieren, dass diese Mittel vorrangig zur Revitalisierung von Brachflächen oder Altstandorten Verwendung finden.

     

    Weiter hat der AfILF beschlossen, den Träger der Planungshoheit zu bitten, in der Abwägung die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange, insbesondere der zuständigen Landwirtschaftsbehörde und des Bauernverbands, mit der gebotenen rechtlichen sowie inhaltlichen Sorgfalt und Sensibilität bezüglich der Flächenverluste an guten Böden bei den Landwirtschafts- und Garten-baubetrieben zu würdigen.

     

    Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss, sich den Empfehlungen des AfUEN und des AfILF anzuschließen. Außerdem beschloss er, die Petition den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis zu geben.