Die Gästekarte im Bereich des "Rennsteigtickets" gilt AUCH im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)!

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Lennart Lüders
    aus 32427 Minden
  • veröffentlicht am 13.09.2021
  • 23.11.2021
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 22. Sitzung am 16. November 2021 abschließend be¬handelt. In seine Beschlussfassung hat der Ausschuss eine Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft einbezogen.

     

    Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:

     

    Das im Jahr 2015 eingeführte Rennsteig-Ticket ist Bestandteil der von mehreren Gemeinden (sowie einzelnen Hotels) im Thüringer Wald und im Schwarzatal sowie von der Stadt Saalfeld an ihre Übernachtungsgäste ausgegebenen Gästekarte. Damit können die Gäste auf ausgewählten Linien von fünf Busunternehmen unbegrenzt und ohne weitere Kosten den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen. Darüber hinaus gilt das Rennsteig-Ticket im SPNV für den am Wochenende verkehrenden RennsteigShuttle zwischen Ilmenau und dem Bahnhof Rennsteig sowie täglich für die Schwarzatalbahn zwischen Rottenbach und Katzhütte.

     

    Bei dem Rennsteig-Ticket handelt es sich um ein Solidarmodell. Finanziert wird es durch eine Umlage aus dem Kurbeitrag bzw. einer Umlage des gebuchten Hotels. Die Zahlung der ÖPNV-Umlagen wird zwischen den Gemeinden und den Verkehrsunternehmen durch einen Rahmenvertrag geregelt. Dabei tritt der Bus & Bahn Thüringen e.V. als Bindeglied auf und übernimmt organisatorische Aufgaben.

     

    Die gewünschte Erweiterung des Gültigkeitsbereichs des Rennsteig-Tickets im SPNV würde dessen Attraktivität für die Gäste unbestritten erhöhen. Eine Leistungserweiterung (bspw. Entsprechend des konkreten Vorschlags auf die Strecke Saalfeld – Arnstadt) ist allerdings mit erheblichen Kostensteigerungen (höherer ÖPNV-Anteil der Kurtaxe zum Ausgleich von Erlösminderungen für das Eisenbahnverkehrsunternehmen) verbunden und kann daher nicht ohne weiteres auf die Gemeinden umgelegt werden. Ein vergleichsweise hoher Kurbeitrag wird von den Gemeinden als Wettbewerbsnachteils gegenüber anderen Urlaubsregionen angesehen.

     

    Zudem stehen die Kurorte untereinander in Konkurrenz und haben ein begrenztes Interesse daran, dass „ihre“ Gäste im Urlaub weite Ausflüge außerhalb der eigenen Gemeinden unternehmen.

     

    Im Ergebnis der vorgenannten Ausführungen wird deutlich, dass die Gültigkeit des Rennsteig-Tickets von den wirtschaftlichen Erwägungen sowohl der teilnehmenden Gemeinden als auch der jeweiligen Verkehrsunternehmen abhängig ist. Somit beruht die derzeitige eingeschränkte Gültigkeit im SPNV nicht auf einer politischen Entscheidung des Freistaats Thüringen bzw. einer Landesbehörde, sondern auf einem privatwirtschaftlichen Vertragswerk.

     

    Der Bus & Bahn Thüringen e.V. verfolgt ungeachtet dessen das Ziel, zukünftig weitere ausgewählte SPNV-Strecken in das Rennsteig-Ticket zu integrieren und steht diesbezüglich im engen Austausch mit den relevanten Akteuren.

     

    Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.