Der Landtag möge schnellstmöglich die notwendigen Schritte einleiten, um die Thüringer Verfassung in folgender Hinsicht zu ändern:
- Die Bestimmungen des § 25 ThürVerfGHG, die die Wirkung von Entscheidungen des Gerichtshofes beschreiben, sollen in die Thüringer Verfassung überführt werden.
- Die Verfassungsrichterinnen und -richter sollen in Zukunft durch einen Richterwahlausschuss beim Landtag besetzt werden, der wenigstens zur Hälfte aus Vertretern der Thüringer Obergerichte besteht. Dabei soll das Erfordernis der Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder erhalten bleiben.
- Die Amtszeit der Verfassungsrichterinnen und -richter soll in Art. 79 VerfThür aufgenommen, von sieben auf zwölf Jahre angehoben und die Wiederwahl analog den Bestimmungen für das Bundesverfassungsgericht ausgeschlossen werden.
- Die Bedingungen für die Entlassung von Verfassungsrichterinnen und -richtern gemäß § 6 Abs. 3 ThürVerfGHG soll im Wesentlichen in die Verfassung überführt werden; das gleiche gilt für die Bestimmung des § 6 Abs. 6 ThürVerfGHG.
- Volksbefragungen sollen ausgeschlossen werden. Hiervon sollen die bereits bestehenden und verfassungsrechtlich geschützten Elemente direkter Demokratie, wie insbesondere der Volksentscheid, unberührt bleiben.
Diese Aufzählung soll nicht abschließend sein. Da die dringende Gefahr besteht, dass eine Verfassungsänderung nach den nächsten Landtagswahlen nur noch mit Beteiligung einer rechtsextremen Partei möglich ist, muss die Thüringer Verfassung jetzt zukunftsfest gemacht werden. Deshalb werden, unberührt von den vorangegangenen Punkten, die Abgeordneten der demokratischen Parteien aufgerufen, jetzt die notwendigen Verfassungsänderungen parteiübergreifend anzustoßen. Die Änderungen zum Schutze der Verfassung sollen auch nur soweit es nötig ist mit anderen inhaltlichen Änderungen verbunden werden, um so einen möglichst breiten Konsens bezüglich jeder vorgeschlagenen Änderung zu ermöglichen. Auch die Überarbeitung der Bestimmungen über die Wahl des Ministerpräsidenten sollte jetzt so neutral und unpolitisch wie möglich stattfinden, um ein gemeinsames und rechtssicheres Ergebnis zu erreichen.