Die Thüringer Verfassung vor ihren Feinden schützen

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1 Mitzeichnung
  • Justiz, Verfassungsfragen & Parlamentarisches
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Paul Kurtzke
    aus 07422 Bad Blankenburg

Welches Ziel hat die Petition?

Der Landtag möge schnellstmöglich die notwendigen Schritte einleiten, um die Thüringer Verfassung in folgender Hinsicht zu ändern:

  1. Die Bestimmungen des § 25 ThürVerfGHG, die die Wirkung von Entscheidungen des Gerichtshofes beschreiben, sollen in die Thüringer Verfassung überführt werden.
  2. Die Verfassungsrichterinnen und -richter sollen in Zukunft durch einen Richterwahlausschuss beim Landtag besetzt werden, der wenigstens zur Hälfte aus Vertretern der Thüringer Obergerichte besteht. Dabei soll das Erfordernis der Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder erhalten bleiben.
  3. Die Amtszeit der Verfassungsrichterinnen und -richter soll in Art. 79 VerfThür aufgenommen, von sieben auf zwölf Jahre angehoben und die Wiederwahl analog den Bestimmungen für das Bundesverfassungsgericht ausgeschlossen werden.
  4. Die Bedingungen für die Entlassung von Verfassungsrichterinnen und -richtern gemäß § 6 Abs. 3 ThürVerfGHG soll im Wesentlichen in die Verfassung überführt werden; das gleiche gilt für die Bestimmung des § 6 Abs. 6 ThürVerfGHG.
  5. Volksbefragungen sollen ausgeschlossen werden. Hiervon sollen die bereits bestehenden und verfassungsrechtlich geschützten Elemente direkter Demokratie, wie insbesondere der Volksentscheid, unberührt bleiben.

Diese Aufzählung soll nicht abschließend sein. Da die dringende Gefahr besteht, dass eine Verfassungsänderung nach den nächsten Landtagswahlen nur noch mit Beteiligung einer rechtsextremen Partei möglich ist, muss die Thüringer Verfassung jetzt zukunftsfest gemacht werden. Deshalb werden, unberührt von den vorangegangenen Punkten, die Abgeordneten der demokratischen Parteien aufgerufen, jetzt die notwendigen Verfassungsänderungen parteiübergreifend anzustoßen. Die Änderungen zum Schutze der Verfassung sollen auch nur soweit es nötig ist mit anderen inhaltlichen Änderungen verbunden werden, um so einen möglichst breiten Konsens bezüglich jeder vorgeschlagenen Änderung zu ermöglichen. Auch die Überarbeitung der Bestimmungen über die Wahl des Ministerpräsidenten sollte jetzt so neutral und unpolitisch wie möglich stattfinden, um ein gemeinsames und rechtssicheres Ergebnis zu erreichen.

Wie wird die Petition begründet?

Die Regelungen des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) könnten jederzeit durch die einfache Mehrheit der Mitglieder des Landtages geändert werden. Die Gefahr eines Missbrauches bestand und besteht bisher nicht, da in Thüringen und auch in der Bundesrepublik der Konsens herrschte und auch noch herrscht, dass die Verfassungsgerichte essentieller Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind und nicht für politische Einflussnahme missbraucht werden dürfen. Die Neutralität der Verfassungsgerichte und die Akzeptanz ihrer Entscheidungen ist für die Verfasstheit unseres Rechtsstaates von zentraler Bedeutung. Es gilt daher sicherzustellen, dass auch in einer Zukunft, in der möglicherweise Rechtsradikale bei der Besetzung des VerfGH mitzubestimmen hätten, das Gericht vor einem Missbrauch durch diese geschützt ist. Diesem Ziel dienen die Aufforderungen der Nr. 2, 3 und 4. Die Nr. 1 soll sicherstellen, dass auch in Zukunft die Durchsetzungskraft des VerfGH gewährleistet ist und die Nr. 5 soll verhindern, dass durch Suggestivfragen oder sonstigen Missbrauch von bisher nicht etablierten Formen direkter Demokratie eine unzulässige Ausübung von Druck auf den VerfGH oder eine nachträgliche Delegitimation seiner Entscheidungen verursacht wird.

Diese Sachen sind alle zu ernst, als dass sie politisch instrumentalisiert werden sollten. Ich bitte Sie daher diese Forderungen und eventuelle weitere Änderungen zum Schließen von Schutzlücken ernsthaft zu prüfen und nicht mit anderen Änderungen der Verfassung zu vermischen, die Ihnen vielleicht politisch wichtig wären. Denn scheiterte eine solche Änderung, insbesondere weil sie mit anderen Absichten verbunden worden wäre, so stünde es den Feinden der Demokratie weiterhin wesentlich einfacher offen, unser oberstes Gericht und den Hüter der Verfassung zu dekonstruieren, was den Rechtsstaat, die Verfassung und uns alle gefährdet.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Verfassung des Freistaats Thüringen soll, aus den in der Begründung der Petition genannten Gründen, geändert werden.

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