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Die Verschlechterung des Thüringer Jagdgesetzes verhindern!

Abgeschlossen
129 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Bündnis für Wald und Wild e. V. Gregor Modos
    aus 37351 Helmsdorf
  • veröffentlicht am 02.09.2019
  • 07.11.2019
    Abschlussbericht

    Das mit der Petition in Bezug genommene Gesetzgebungsverfahren wurde vom Thüringer Landtag in der 158. Sitzung am 26. September 2019 abgeschlossen. Zur Vorbereitung des Beschlusses hatte der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zuvor ein umfassendes mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte auch das Bündnis für Wald und Wild e. V. die Möglichkeit, seine Standpunkte in die Debatte einzubringen.

     

    Der Gesetzentwurf zum Thüringer Jagdgesetz wurde vom Landtag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten bei 70 abgegebenen Stimmen mit 39 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. Dabei wurde die mit der Petition gegebene Anregung, die Nilgans in das Thüringer Jagdrecht mit einer ausgedehnten Jagdzeit aufzunehmen, durch eine entsprechende Umsetzung in der Thüringer Jagdzeitenverordnung realisiert. Die übrigen Anregungen wurden im Wesentlichen nicht aufgegriffen.

     

    Im Ergebnis der Beratung stellte der Petitionsausschuss vor diesem Hintergrund fest, dass dem vorgetragenen Anliegen jedenfalls teilweise abgeholfen werden konnte (§ 17 Nr. 3 Thüringer Petitionsgesetz). Darüber hinaus hat der Petitionsausschuss beschlossen, die Petition dem zuständigen Fachausschuss gem. § 17 Nr. 5 Thüringer Petitionsgesetz als Material zu überweisen. Damit ist gewährleistet, dass die geäußerten Standpunkte bei einer eventuellen Neubefassung mit der Thematik in der neuen Wahlperiode in die Beratungen mit einfließen können.

     

  • 15.10.2019
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 2. September 2019 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 129 Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht worden ist, wird keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.

     

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

    In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass aufgrund der am 27. Oktober 2019 stattfindenden Landtagswahl noch keine Termine für die nächsten Sitzungen des Petitionsausschusses feststehen und bitten insoweit um Geduld.