Die Welt spricht KINDERGARTEN! Für den Begriff Kindergarten im öffentlichen Sprachgebrauch!

Abgeschlossen
932 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Frank Persike
    aus 07422 Bad Blankenburg
  • veröffentlicht am 29.11.2018
  • 29.10.2019
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hatte am 22. März 2019 eine öffentliche Anhörung zu der Petition gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz durchgeführt und den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport um Mitberatung ersucht (§ 15 Abs. 2 Satz 1 ThürPetG).

     

    Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hatte dem Petitions¬ausschuss im Ergebnis seiner Beratungen empfohlen, den Petenten über den seinerzeitigen Stand der Beratungen zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 6/6956 „Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes“ zu informieren und in diesem Zusammenhang auf den Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Vorlage 6/5748 hinzuweisen, der das Anliegen aufgegriffen hatte.

     

    Nachdem der Landtag in seiner 156. Sitzung am 12. September 2019 das Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes gemäß der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in Zweiter Beratung verabschiedet hat, wurde im Gesetzestitel die Kurzbezeichnung des Gesetzes in „Thüringer Kindergartengesetz“ (ThürKigaG) geändert und das Namenswahlrecht „Kindergarten“ im Gesetz verankert.

     

    Der Petitionsausschuss geht deshalb davon aus, dass dem Anliegen weitestgehend entsprochen wurde und hat die Petition in seiner 72. Sitzung am 30. September 2019 gemäß § 17 Nr. 2 a) ThürPetG abgeschlossen.