Durchsetzung des Verbotes der Doppelbelastung bei Abwasserbeiträgen

Abgeschlossen
12 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Armin Vogel
    aus 99610 Sömmerda
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Änderungsergänzung des § 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes bzw. Durchsetzung des Verbotes der Doppelbelastung

Wie wird die Petition begründet?

In den jahren 1993/1994 wurden durch die Gemeinde Wundersleben in 2 Teilabschnitten neue Wohngebiete in Wundersleben erschlossen und die vollständig erschlossenen Wohngrundstücke verkauft. In den notariellen kaufverträgen heisst es dazu: Mit Zahlung der Aufschließungskosten sind die Grundstücke freigestellt von der erstmaligen Erhebung aller nach Bundes- und Landesrecht in Verbindung mit den Ortssatzungen zu erhebenden Anlieger- und Anschlussbeiträgen in diesem Bebauungsgebiet einschließlich eventueller Kosten nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Für die Grundstückskäufer war damit klar, dass sie u.a. die Abwasseranlage in ihrem Wohngebiet vollständig bezahlt hatten. Mit einem Vermögensüberleitungsvertrag vom 03.April 2012 und beitritt der gemeinde Wundersleben zum Abwasserzweckverband Finne wurde u.a. das Abwassernetz der Gemeinde an den Abwasserzweckverband übertragen. In der Übertragungsbilanz hieß es dazu: Die Abwassereinrichtungen des Neubaugebietes bleiben unbeachtet. Am 13.08.2012 wurden durch den Abwasserzweckverband Finne an alle Bewohner Bescheide für die Herstellung einer Abwasseranlage versendet. Der Einreicher der Petition sollte demnach noch 1705,- euro für die Abwasseranlage im Bebauungsgebiet bezahlen. Ein Widerspruch wurde durch den AZV und anschließend durch die Kommunalaufsicht des landkrais Sömmerda abgelehnt. Dem Verbot der Doppelbelastung gem. KAG wurde nicht nachgekommen. Ein angestrebtes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Weimar wurde durch Klagerücknahme beendet, da im Rahmen der Erörterung durch den zuständigen Richter keine Aussicht auf Erfolg gesehen wurde. Derzeit läuft am Landgericht Erfurt eine Klage gegen die Gemeinde Wundersleben wegen Schadenersatz. Ein erster Antrag auf Schadenersatz wurde durch die Gemeindeverwaltung zuvor abgelehnt. Durch den Anwalt wurde der Petitionsführer informiert, dass die klage mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewiesen werde, da es bereits entsprechende Entscheidungen des OLG gäbe. Durch Veröffentlichung im Amtsblatt wurde bekannt, dass der Gemeinderat Wundersleben im November/Dezember 2014 eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Abwasserzweckverband unterzeichnet hat. Dieser Vereinbarung zufolge wird durch den Abwasserzweckverband an die Gemeinde Wundersleben ein Betrag von 202.185,88 € für die Abwasseranlage im Neubaugebiet gezahlt. Im Überleitungsvertrag war die Anlage zunächst kostenfrei auf den AZV übertragen worden. Diese, jetzt gezahlte Summe, entspricht in etwa der Summe, die die Anwohner des Neubaugebietes per Bescheid an den AZV zu zahlen haben. Damit steht fest, dass die Bewohner zusätzlich zur den beschiedenen Kosten für die äußere Erschließung jetzt auch die Kosten für die innere Erschließung bezahlen müssen. Die per Bescheid für die äußere Erschließung durch die Gemeinde erhobenen Beiträge wurden nach der Übernahme durch den AZV als Beiträge im Sinne des KAG angerechnet. Die im Kaufpreis enthaltenen Beiträge für das Abwassernetz innerhalb des Wohngebietes wurden nicht anerkannt. Nur aus diesem Grund war der AZV in der Lage Bescheide an die Bewohner des Neubaugebietes zu versenden, die nun zum zweiten Mal für ihre Abwasserleitungen bezahlen müssen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Da der o.g. Schaden durch Doppelbelastung mit Abwasser-Erschließungskosten in diesem Wohngebiet ca. 110 Familien betrifft und gleicher Schaden in vielen Thüringer Gemeinden entsteht, die nach Erschließung von Wohngebieten einem Abwasserzweckverband beitreten, macht sich dringend eine Klärung notwendig. In Wundersleben hat sich unterdessen ein Bürgerverein gegründet, der sich u.a. mit den unrechtmäßig zum zweiten Mal erhobenen Erschließungsbeiträgen befast. Das Kommunalabgabengesetz, speziell § 7, sollte dahingehend ergänzt werden, dass Beiträge, die durch grundstückskäufer bereits mit dem Kauf der Grundstücke (als Erschließungskosten) gezahlt wurden, auch als Beiträge durch Rechtsnachfolger der Gemeinden (z.B. Abwasserzweckverbände, oder neu, durch Zusammenlegung, entstehende Gemeinden) als beiträge im Sinne des Kommunalabgabengesetzes anerkannt werden,

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

27.12.2008 Beschwerdebrief mehrerer Bürger an den Gemeinderat, nachdem bekannt wurde, dass die Gemeinde dem Abwasserzweckverband beitreten will. Die durch die Beschwerdeführer aufgezeigten Probleme wurden nicht beachtet. 29.08.2012 Widerpuch gegen die Bescheide des Abwasserzweckverbandes 19.10.2012 Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar, Az 7 E 1307 / 12 WE 11.12.2013 Kleine Anfrage (Nr. 2668) des Abgeordneten Kuschel an den Th.Landtag Wurde "nichtssagend" durch die Kommunalaufsicht beantwortet. 13.02.2013 Klagerücknahme vor dem Verwaltungsgericht Weimar nach dem Erörterungstermin und entsprechden Hinweisen des Richters 23.01.2014 Klage auf Schadenersatz vor dem AG Sömmerda Az.: 3 C 32/14 04.04.2014 Verweisungsbeschluss (Az.: 3 C 32/14) des AG Sömmerda an das Landgericht Erfurt wegen Zuständigkeit. November 2014 Der Gemeinderat Wundersleben beschließt die Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem Abwasserzweckverband zur Übernahme von Abwasseranlagen für das „Neue Wohngebiet“ der Gemeinde Wundersleben. Der AZV zahlt 202.185,- Euro an die Gemeinde. Klage auf Schadenersatz vor dem Landgericht erfurt, Az.: 8 O 462/14 11.12.2014 Antrag an den Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft auf Einsichtnahme in die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wundersleben und dem Abwasserzweckverband (Zahlung von 102.000,- Euro vom AZV an die Gemeinde für das Abwassernetz im neubaugebiet Wundersleben) 23.03.2015 Die Verwaltungsgemeinschaft lehnt eine Einsichtnahme in die Zusatzvereinbarung zwischen der Gemeinde Wundersleben und dem Abwasserzweckverband ab. 18.06.2015 Anwalt informiert , dass durch das Landgericht Erfurt eine Klageabweisung droht.

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