Eine warme Mahlzeit in der Schule für alle Kinder/kostenloses Schulessen

Abgeschlossen
122 Mitzeichnungen
  • Bildung & Jugend, Familien, Gesundheit & Soziales
  • Keine Region
  • eingereicht von Steven Büchner
    aus 99192 Neudietendorf
  • veröffentlicht am 18.10.2022
  • 27.01.2023
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass bereits jetzt etwa ein Viertel der Schüler Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) hat. Danach werden die Kosten für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in einer Kindertageseinrichtung oder Schule auf Antrag übernommen. Die Mittagsverpflegung muss in Verantwortung der Kindertageseinrichtung oder Schule angeboten werden; Kioskangebote können nicht als Mittagsverpflegung geltend gemacht werden.

    Schulträger im Freistaat Thüringen sind grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Gewährung eines kostenlosen Schulessens geht über die von den Kommunen im Rahmen ihrer Schulträgerschaft wahrzunehmenden Aufgaben hinaus und könnte allenfalls als freiwillige Leistung im eigenen Wirkungskreis angeboten werden. Ob sich Kommunen in Thüringen derzeit mit Überlegungen zur unentgeltlichen Mittagsverpflegung in Schulen auseinandersetzen, ist nicht bekannt und kann vom Land auch nicht ohne Weiteres gefordert werden.

    Der Wunsch für alle Schüler Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen kostenfrei anzubieten, ist verständlich. Der Staat unterstützt jedoch nur dann, wenn ein entsprechender Bedarf besteht (Subsidiaritätsgrundsatz). Deswegen wird das Schulessen zurzeit nicht generell für alle Schüler finanziert. Nur unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen wird staatliche Hilfe in erheblichem Umfang – insbesondere nach SGB II und XII – gewährt und in diesen Fällen dann auch möglicherweise die Kosten für das Schulmittagessen übernommen.

    Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass das Anliegen durchaus wünschenswert erscheinen mag, jedoch neben allen anderen öffentlich finanzierten sozialen Leistungen einer Abwägung unterliegt.

  • 06.12.2022
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 17. Oktober 2022 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 122 Mitzeichnern unterstützt. Das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern wurde damit nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

     

  • 30.11.2022
    Statusänderung zu In Beratung
  • 18.10.2022
    Statusänderung zu Mitzeichnen