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Einführung eines gesetzlichen Anspruchs der Petenten über Inhalt der Stellungnahme der Landesregierung informiert zu werden

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  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von George Friedrich
    aus 66663 Merzig
  • veröffentlicht am 10.09.2026
  • noch 41 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Mit der Petition wird gefordert, dass die im Petitionsverfahren eingehenden Stellungnahmen der Landesregierung, Ministerien u.a. grundsätzlich den Petent/innen zur Kenntnis gegeben werden, damit diese Gelegenheit haben, sich selbst hierzu noch einmal inhaltlich zu positionieren.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Fehlendes Erwiderungsrecht in Petitionsverfahren des Thüringer Landtags.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Petitionsausschuss des Thüringer Landtags.

Wie wird die Petition begründet?

Ein Erwiderungsrecht zu Stellungnahmen in Petitionsverfahren ist dringend notwendig, um Petent/innen die Möglichkeit zu geben, ihr Anliegen zu verteidigen. Gerade dann, wenn die Landesregierung, Ministerien etc. gegensätzliche Meinungen vertreten, ist es wichtig, dem Volke eine Erwiderungsmöglichkeit einzuräumen. Durch diesen mehr fairen Petitionsprozess können wichtige Änderungen zustande kommen. Auch die Volksstimme muss respektiert werden.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Änderung der Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags bzgl. Einführung eines Erwiderungsrechts zu Stellungnahmen der Landesregierung, Ministerien u.a.

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