Im Rahmen des Petitionsverfahrens hat der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. In die abschließende Beratung der Petition in der 33. Sitzung am 13. Oktober 2022 hat der Petitionsausschuss die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einbezogen.
Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die juristische Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena die einzige juristische Fakultät im Freistaat Thüringen ist. Dort wird der nicht zulassungsbeschränkte Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Staatsexamen angeboten. Die traditionsreiche Fakultät bietet ein breites Spektrum an juristischen Lehrstühlen mit ausgewiesenen Lehrstuhlinhabern und vielfältige Schwerpunktbereiche zur Vertiefung des Studiums.
Ein untersetzter Bedarf nach weiteren Studienkapazitäten im Studienfach Rechtswissenschaften oder ein Bedarf nach weiteren Studienstandorten ist bislang nicht ersichtlich. Ein kapazitärer Engpass im Sinne einer das Angebot übersteigenden Nachfrage besteht für das Studium der Rechtswissenschaften nicht.
Der Aufbau einer zweiten juristischen Fakultät an der Universität Erfurt würde daher weder einen hochschulstrategischen Vorteil mit sich bringen noch wäre er finanziell darstellbar.