Einstellungspraxis Thüringer Schulämter

Abgeschlossen
997 Mitzeichnungen
  • Bildung & Jugend
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Eike Hans Baunack
    aus 99085 Erfurt
  • veröffentlicht am 23.10.2023
  • 25.01.2024
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 25.01.2024
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Nach Prüfung der Angelegenheit ist festzustellen, dass das in der Petition angegebene Verhältnis der offenen Lehrerstellen zutreffend ist. Das Staatliche Schulamt Mittelthüringen, zu dem auch die Stadt Erfurt gehört, ist in der komfortablen Lage, dass es auf ausreichend Bewerberinnen und Bewerben zugreifen und somit alle offenen Stellen besetzen kann.

    Mit der Petition wird weiter ausgeführt, dass die Einstellungspraxis von Lehrerinnen und Lehrern nach der bestmöglichen Besetzung und nach einem Ranglistenprinzip erfolge. Aufgrund dessen sei es nachvollziehbar, dass Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger erst nachrangig in Betracht gezogen würden. Wenn aber in den Schulen bspw. kein Sozialkundeunterricht stattfände oder dieser durch fachfremde Lehrerinnen oder Lehrer vertreten würde, gebe offensichtlich keine bestmöglichen Bewerberinnen und Bewerber. Dies bedeute, dass der Unterricht ausfalle, die Schülerinnen und Schüler also keinen Unterricht hätten und somit der Lehrplan nicht erfüllt werde.

    Hierzu ist anzumerken, dass die staatlichen Schulämter eigenverantwortlich die ihnen zugewiesen Stellen bewirtschaften. Sie entscheiden in eigener Zuständigkeit sowohl über den Einsatz des vorhandenen Personals als auch darüber, an welchen Schulen welche Stellen mit welchen Fächerkombinationen ausgeschrieben werden. Diese Einstellungspraxis der Thüringer Schulämter hat sich bewährt, da die Schulämter die Situation der Schulen vor Ort am besten kennen und dabei alle Schulen ihrer Aufsichtsbereiche im Blick haben und somit auch mit einem Mangel umgehen können.

    Zudem hat der Ausfall von Unterricht an einer Schule unterschiedliche Gründe. Diese können in einer Erkrankung von Personen oder aber auch darin bestehen, dass eine Schule ausreichend Lehrpersonal für das Fach Sozialkunde hat, aber zum Beispiel im Bereich der Naturwissenschaften nicht genügend Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Durch Lehrkräfte mit einer Fächerkombination Mathematik oder Physik / Sozialkunde können dann unter Umständen nur die Naturwissenschaften an der Schule abdeckt werden, weil eine weitere Lehrkraft in Mathematik oder Physik fehlt, nicht jedoch in Sozialkunde. Dabei wird die Schule immer auch auf die Unterrichtsversorgung zum Beispiel in den Abschlussklassen achten sowie die gesamte Unterrichtsplanung im Blick haben.

    Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.

     

  • 13.12.2023
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 23. Oktober 2023 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 77 Mitzeichnern unterstützt.

    Außerdem liegen dem Petitionsausschuss Unterschriften von weiteren 920 Unterstützern vor. Mit insgesamt 997 Mitzeichnungen wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 18. Januar 2024 inhaltlich beraten.

  • 05.12.2023
    Statusänderung zu In Beratung
  • 23.10.2023
    Statusänderung zu Mitzeichnen