Der Petitionsausschuss hat im Rahmen des Petitionsverfahrens die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. Neben den Argumenten der Petition hat der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in die Beratung einbezogen. Der Petitionsausschuss hat zudem den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung um Mitberatung zu der Petition ersucht.
Die Prüfung des Petitionsanliegens ergab, dass das REGIOMED Klinikum in Hildburghausen vor der großen Herausforderung stand, eine adäquate Besetzung des ärztlichen Dienstes in der Fachrichtung Gynäkologie und Geburtshilfe aufrechtzuerhalten. Engpässe wurden vor allem durch enorm hohe Dienstfrequenzen der vorhandenen Ärzteschaft kompensiert.
Gemäß § 2 der Thüringer Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen muss eine personelle Besetzung des Krankenhauses die fachgerechte Versorgung der Patienten jederzeit gewährleisten können. Das REGIOMED Klinikum in Hildburghausen konnte infolge der Kündigung des Chefarztes der Abteilung zum 30. Juni 2021 sowie der Kündigung zwei weiterer Fachärzte den Betrieb nicht weiterbetreiben, da die erforderlichen Qualitätskriterien nicht eingehalten werden konnten. Daher wurde der Betrieb der Geburtsstation zum 31. März 2021 eingestellt.
Nach Aussage der Klinik war eine Akquise von Chefärzten äußerst schwierig. Um die gynäkologische Versorgung in der Region sicherzustellen, wurde der Betrieb einer Belegabteilung vorbereitet. Ein entsprechender Antrag seitens des Klinikums auf die Umwandlung der gynäkologischen Hauptabteilung in eine Belegabteilung wurde bei der Krankenhausplanungsbehörde eingereicht. Die Klinik wollte jedoch zunächst alle Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Fortführung des immer noch bestehenden Versorgungsauftrages Gynäkologie und Geburtshilfe prüfen.
Die letztliche Entscheidung und auch die Verantwortung in dieser Angelegenheit lag beim REGIOMED Klinikum in Hildburghausen. Die Landesregierung ging nicht davon aus, dass die Verlagerung der Geburtshilfe an einen anderen Standort zu Engpässen im Landkreis Hildburghausen führt, da die umliegenden geburtshilflichen Kliniken freie Kapazitäten haben und eine adäquate Versorgung gewährleisten können.
Nach Schließung der Geburtsstation des REGIOMED Klinikums Hildburghausen gibt es im Landkreis Hildburghausen selbst kein Klinikum mehr mit einer Fachabteilung Gynäkologie und Geburtshilfe. Die medizinische Versorgung in diesem Bereich wird von den umliegenden Kliniken in der Region Hildburghausen übernommen.
Eine Fahrzeitanalyse mit Regiograph ergab, dass die meisten Kliniken mit einer Fachabteilung Gynäkologie und Geburtshilfe innerhalb von 40 Minuten mit dem Auto erreichbar sind. Etwa ein Drittel der Fläche des Landkreises Hildburghausen befindet sich außerhalb dieser Erreichbarkeitszone. Diese Bewohner benötigen ca. 50 Minuten bis zur nächsten Klinik.
Laut Hebammenlandesverband Thüringen ist das nächste Geburtshaus in Dermbach, ca. 70 Kilometer von Hildburghausen entfernt. Zudem gibt es in Bamberg ein weiteres Geburtshaus. Nach Kenntnis des Hebammenlandesverbands Thüringen entbinden Frauen aus der Region Hildburghausen derzeit in den Kliniken in Suhl, Coburg, Meiningen und Sonneberg. Seitens des REGIOMED Klinikums Hildburghausen werde ein kostenloser Transport angeboten. So könnten Patientinnen, die selbst nicht mobil sind, in die REGIOMED Klinik nach Coburg transportiert werden. Problematisch dabei ist jedoch, dass bei dem Dienst keine fachlich kompetente Begleitung der Frauen sichergestellt ist.
Die Schließung der Geburtsstation wurde endgültig durch die Geschäftsführung des REGIOMED Klinikums Hildburghausen entschieden.
Die Landesregierung verwies in der abschließenden Beratung der Petition darauf, dass derzeit Diskussionen über die gesamte Gesundheits- und Krankenhausstruktur für Deutschland und für Thüringen geführt werden; auch im Rahmen der Erstellung des nächsten Thüringer Krankenhausplanes. Zum Thema „geburtshilfliche Versorgung“ sollte im April 2023 ein Diskussionsprozess über die gesamte Versorgung in Thüringen eröffnet werden.
Der Petitionsausschuss hat die Petition gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz mit diesen Informationen für erledigt erklärt. Die medizinische Versorgung kann nach Auskunft durch das Fachministerium im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe von umliegenden Kliniken in der Region Hildburghausen übernommen werden, sodass keine Versorgungslücken entstehen.