Die Petition wurde im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum durch 14 Mitzeichnungen unterstützt. Da somit das in § 16 Abs. 1 S. 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erfüllt wurde, hat der Petitionsausschuss von der Durchführung einer öffentlichen Anhörung abgesehen.
Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) teilte zur Petition mit, die beiden in Rede stehenden Stauanlagen dienten der Angelfischerei und der lokalen Naherholung. Sie stünden im Eigentum der Thüringer Fernwasserversorgung, würden von dieser betrieben, unterhalten und vollständig aus dem Landeshaushalt finanziert.
Die Thüringer Fernwasserversorgung überprüfe routinemäßig und in Abstimmung mit der behördlichen Stauanlagenaufsicht im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz die Standsicherheit ihrer Stauanlagen im Hochwasserfall (sog. Hochwassersicherheit). Im Ergebnis dessen hätten sich die Anlagen Roth 2 und Buchenhof als im Hochwasserfall nicht standsicher herausgestellt. Sie würden bei einem größeren Hochwasser überströmt, dann in kurzer Zeit nach Erosion der Luftseite brechen und eine entsprechende Flutwelle freisetzen, die trotz des eher kleinen Volumens und der abgelegenen Lage eine akute Gefahr für Menschen darstelle. Daher habe sich die Thüringer Fernwasserversorgung im Rahmen ihrer Betriebsverantwortung gezwungen gesehen, umgehend Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Es sei zu der in der Petition ebenfalls thematisierten Absenkung der Wasserspiegel gekommen. Die erforderliche Absenkung von rund 2 ½ m, was einer weitreichenden Entleerung gleichkomme, habe unverzüglich Anfang März 2025 umgesetzt werden müssen. Ein weiteres Abwarten sei mit Blick auf die Verantwortung der Thüringer Fernwasserversorgung für die Bauwerksicherheit als gegebenenfalls schuldhaftes Zögern nicht in Betracht gekommen.
Letztendlich handele es sich bei der Absenkung der Stauspiegel um probate Gefahrenabwehrmaßnahmen, die anschließend hinreichend Zeit verschafften, geeignete Varianten zum weiteren Bestehen der Anlagen zu untersuchen. Leider habe es die Thüringer Fernwasserversorgung tatsächlich versäumt, die weiteren betroffenen Behörden, Nutzer und die regionale Öffentlichkeit möglichst frühzeitig und umfassend über die notwendigen Maßnahmen zu informieren. Die Thüringer Fernwasserversorgung habe hier bereits Versäumnisse eingeräumt und sich hierfür bei den Betroffenen entschuldigt. Sie arbeite derzeit mit Hochdruck die weiteren Lösungsoptionen zum weiteren Bestand der Stauanlage aus.
Im Zuge der Beratung der Petition in der 11. Sitzung des Ausschusses ließ sich der Petitionsausschuss über den aktuellen Sachstand in der Angelegenheit unterrichten. Die anwesenden Vertreter des Umweltministeriums teilten daraufhin mit, derzeit sei geplant, eine weitere provisorische Entlastungseinrichtung für die Speicher zu bauen. Dabei werde neben dem Damm zeitnah ein Überlauf errichtet. Die Thüringer Fernwasserversorgung stimme derzeit das notwendige Genehmigungsverfahren mit dem Landkreis ab. Die Landesregierung sei zuversichtlich, dass diese Maßnahme zeitnah realisiert werden könne. Momentan befinde sich wieder Wasser in der Anlage, so dass dem Grundproblem der Petition zunächst abgeholfen worden sei.
Bei der abschließenden Beratung begrüßte der Petitionsausschuss, dass erste konkrete Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Speicher zu erhalten. Die Angelegenheit wird derzeit parallel auch im zuständigen Fachausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, behandelt. Damit dieser Fachausschuss die Erwägungen der Petition in seine weiteren Beratungen mit einbeziehen kann, beschloss der Petitionsausschuss, die Petition nach § 17 Nr. 5 Thüringer Petitionsgesetz dem Fachausschuss zu überweisen. Mit dem Beschluss des Petitionsausschusses ist das Petitionsverfahren abgeschlossen. Mit der vorgenommenen Überweisung ist jedoch gewährleistet, dass die Thematik im Fachausschuss weiter in den Blick genommen wird.

